Sehr geehrter Herr Luft,
ich bitte zunächst die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage zu
entschuldigen.
Hierzu kann ich Ihnen folgende Informationen geben:
- Anzahl der eingegangenen Wohngeldanträge aus dem Jahr 2023
Zunächst weise ich darauf hin, dass nicht die Anzahl der Anträge auf
Wohngeld statistisch erfasst wird, sondern die im Rahmen der Bearbeitung
von Anträgen auf Leistungen nach dem WoGG durchgeführte Anzahl der
Wohngeldberechnungen (Berechnungsfälle). Dabei handelt es sich (teilweise)
um einzelne Fälle, in denen über mehrere Zeiträume mit unterschiedlichen
Konstellationen entschieden wird, weil sich ein Berechnungsfaktor geändert
hat (Einkommen, Anzahl der Haushaltsmitglieder, Kosten der Unterkunft).
Diese Art der Dokumentation erfolgt im Rahmen der Wohngeldauszahlung durch
das Land NRW durch IT.NRW landesweit einheitlich, so dass eine
Vergleichbarkeit zu anderen Kommunen gegeben ist.
Insgesamt wurden in 2023 durch die Stadt Bergkamen 2030
Wohngeldberechnungen durchgeführt. Zum Ende des Jahres 2023 bestanden aber
noch Rückstände in der Bearbeitung, aus denen sich hochgerechnet ca. 400
Berechnungen ergeben hätten.
- Wie viele wurden davon genehmigt?
Von den vg. 2030 Wohngeldberechnungen wurden 1682 bewilligt und 348
abgelehnt.
- Gesamte Höhe des ausgezahlten Wohngelds aufgeschlüsselt nach Monaten
(Bsp.: Januar:
XX.XXX,XX €)
In 2023 wurden für die bewilligten Fälle insg. 4.383.024,31 € ausgezahlt.
Es handelt sich um die Gesamtsumme der tatsächlichen Auszahlung alle
Wohngeldbewilligungen in 2023, wobei mir eine monatliche Zuordnung der
Ansprüche technisch nicht möglich ist. Dies resultiert vor allem aus dem
durchzuführenden Verwaltungsverfahren, aber auch aus der zeitlich
verzögerten technischen Umstellung des Wohngeldverfahrens beim Land NRW
aufgrund der Wohngeldreform zum 01.01.2023. Teilweise erfolgten erhebliche
Nachzahlungen für bereits bewilligte Fälle, für die Neuberechnung unter
Berücksichtigung der Rechtslage ab dem 01.01.2023 durchgeführt wurde, so
dass das Bild bei einer monatlichen Zuordnung ohnehin verzerrt wäre.
- Wie viele Betrugsfälle gab es im Zusammenhang mit dem Wohngeld und
welche Kosten haben diese insgesamt verursacht?
Diese Frage ist zu allgemein formuliert und kann so nicht beantwortet
werden. Ich möchte trotzdem versuchen, Ihnen eine Rückmeldung zu geben:
Die Stadt Bergkamen führt keine Statistik zu Betrugsfällen. Aus der
täglichen Praxis ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen es zur
Auszahlung von ungewollten Zahlungen kommt. Die zu Unrecht erbrachten
Leistungen sind dabei zu erstatten. Der wohl häufigste Teil davon ergibt
sich aus zeitlichen Überschneidungen in der Auszahlung der Leistungen und
den hier eingehenden Veränderungsmitteilungen der Wohngeldempfänger*innen
sowie aus fehlerhaften bzw. unvollständigen Angaben bei der
Antragstellung. In der Praxis werden diese Fälle regelmäßig über einen
umfangreichen Datenabgleich mit anderen Sozialleistungsträgern etc.
aufgedeckt, soweit durch die Betroffenen nicht selbst schon eine
Mitteilung erfolgt ist.
Die Beurteilung, ob dies mit der betrügerischen Absicht erfolgt, um eine
Leistung zu erhalten, auf die sonst kein Anspruch bestünde, steht uns
nicht zu. Es existiert zunächst ein gesetzlich vorgegebenes
Bußgeld-/Ordnungswidrigkeitenverfahren für die Fälle, in denen relevante
Tatsachen falsch, unvollständig oder verspätet mitgeteilt werden (§ 37
WoGG). Sämtliche Fälle, in denen kein Bußgeldverfahren durchgeführt werden
kann, und der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, werden an die
zuständige Staatsanwaltschaft gemeldet. Von dort wird entschieden, ob ein
Ermittlungsverfahren bzw. eine strafrechtliche Verfolgung erfolgt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und stehe für
Rückfragen auch telefonisch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen