Wohngeldanträge in der Stadt Bergkamen von 2023

- Anzahl der eingegangenen Wohngeldanträge aus dem Jahr 2023
- Wie viele wurden davon genehmigt?
- Gesamte Höhe des ausgezahlten Wohngelds aufgeschlüsselt nach Monaten (Bsp.: Januar: XX.XXX,XX €)
- Wie viele Betrugsfälle gab es im Zusammenhang mit dem Wohngeld und welche Kosten haben diese insgesamt verursacht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
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Justin Luft
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Kommunalverwaltung Bergkamen Details
Von
Justin Luft
Betreff
Wohngeldanträge in der Stadt Bergkamen von 2023 [#299720]
Datum
9. Februar 2024 18:32
An
Kommunalverwaltung Bergkamen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der eingegangenen Wohngeldanträge aus dem Jahr 2023 - Wie viele wurden davon genehmigt? - Gesamte Höhe des ausgezahlten Wohngelds aufgeschlüsselt nach Monaten (Bsp.: Januar: XX.XXX,XX €) - Wie viele Betrugsfälle gab es im Zusammenhang mit dem Wohngeld und welche Kosten haben diese insgesamt verursacht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Justin Luft Anfragenr: 299720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299720/ Postanschrift Justin Luft << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Justin Luft
Justin Luft
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohngeldanträge in der Stadt Bergkamen von 2023“ vom 09.02.2024 (#…
An Kommunalverwaltung Bergkamen Details
Von
Justin Luft
Betreff
AW: Wohngeldanträge in der Stadt Bergkamen von 2023 [#299720]
Datum
15. März 2024 07:09
An
Kommunalverwaltung Bergkamen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohngeldanträge in der Stadt Bergkamen von 2023“ vom 09.02.2024 (#299720) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Justin Luft

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Kommunalverwaltung Bergkamen
Sehr geehrter Herr Luft, ich bitte zunächst die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. …
Von
Kommunalverwaltung Bergkamen
Betreff
WG: AW: Wohngeldanträge in der Stadt Bergkamen von 2023 [#299720]
Datum
20. März 2024 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
1-105d5174105d4f0000591657c1258ae6.gif
3,5 KB


Sehr geehrter Herr Luft, ich bitte zunächst die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. Hierzu kann ich Ihnen folgende Informationen geben: - Anzahl der eingegangenen Wohngeldanträge aus dem Jahr 2023 Zunächst weise ich darauf hin, dass nicht die Anzahl der Anträge auf Wohngeld statistisch erfasst wird, sondern die im Rahmen der Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem WoGG durchgeführte Anzahl der Wohngeldberechnungen (Berechnungsfälle). Dabei handelt es sich (teilweise) um einzelne Fälle, in denen über mehrere Zeiträume mit unterschiedlichen Konstellationen entschieden wird, weil sich ein Berechnungsfaktor geändert hat (Einkommen, Anzahl der Haushaltsmitglieder, Kosten der Unterkunft). Diese Art der Dokumentation erfolgt im Rahmen der Wohngeldauszahlung durch das Land NRW durch IT.NRW landesweit einheitlich, so dass eine Vergleichbarkeit zu anderen Kommunen gegeben ist. Insgesamt wurden in 2023 durch die Stadt Bergkamen 2030 Wohngeldberechnungen durchgeführt. Zum Ende des Jahres 2023 bestanden aber noch Rückstände in der Bearbeitung, aus denen sich hochgerechnet ca. 400 Berechnungen ergeben hätten. - Wie viele wurden davon genehmigt? Von den vg. 2030 Wohngeldberechnungen wurden 1682 bewilligt und 348 abgelehnt. - Gesamte Höhe des ausgezahlten Wohngelds aufgeschlüsselt nach Monaten (Bsp.: Januar: XX.XXX,XX €) In 2023 wurden für die bewilligten Fälle insg. 4.383.024,31 € ausgezahlt. Es handelt sich um die Gesamtsumme der tatsächlichen Auszahlung alle Wohngeldbewilligungen in 2023, wobei mir eine monatliche Zuordnung der Ansprüche technisch nicht möglich ist. Dies resultiert vor allem aus dem durchzuführenden Verwaltungsverfahren, aber auch aus der zeitlich verzögerten technischen Umstellung des Wohngeldverfahrens beim Land NRW aufgrund der Wohngeldreform zum 01.01.2023. Teilweise erfolgten erhebliche Nachzahlungen für bereits bewilligte Fälle, für die Neuberechnung unter Berücksichtigung der Rechtslage ab dem 01.01.2023 durchgeführt wurde, so dass das Bild bei einer monatlichen Zuordnung ohnehin verzerrt wäre. - Wie viele Betrugsfälle gab es im Zusammenhang mit dem Wohngeld und welche Kosten haben diese insgesamt verursacht? Diese Frage ist zu allgemein formuliert und kann so nicht beantwortet werden. Ich möchte trotzdem versuchen, Ihnen eine Rückmeldung zu geben: Die Stadt Bergkamen führt keine Statistik zu Betrugsfällen. Aus der täglichen Praxis ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen es zur Auszahlung von ungewollten Zahlungen kommt. Die zu Unrecht erbrachten Leistungen sind dabei zu erstatten. Der wohl häufigste Teil davon ergibt sich aus zeitlichen Überschneidungen in der Auszahlung der Leistungen und den hier eingehenden Veränderungsmitteilungen der Wohngeldempfänger*innen sowie aus fehlerhaften bzw. unvollständigen Angaben bei der Antragstellung. In der Praxis werden diese Fälle regelmäßig über einen umfangreichen Datenabgleich mit anderen Sozialleistungsträgern etc. aufgedeckt, soweit durch die Betroffenen nicht selbst schon eine Mitteilung erfolgt ist. Die Beurteilung, ob dies mit der betrügerischen Absicht erfolgt, um eine Leistung zu erhalten, auf die sonst kein Anspruch bestünde, steht uns nicht zu. Es existiert zunächst ein gesetzlich vorgegebenes Bußgeld-/Ordnungswidrigkeitenverfahren für die Fälle, in denen relevante Tatsachen falsch, unvollständig oder verspätet mitgeteilt werden (§ 37 WoGG). Sämtliche Fälle, in denen kein Bußgeldverfahren durchgeführt werden kann, und der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, werden an die zuständige Staatsanwaltschaft gemeldet. Von dort wird entschieden, ob ein Ermittlungsverfahren bzw. eine strafrechtliche Verfolgung erfolgt. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und stehe für Rückfragen auch telefonisch gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen