Wohnhaus mit Hofladen (Betriebsleiterwohnung), Schützenpfadhöfe, Flst. 5053 + 5054

Stand der Genehmigung Wohnhaus mit Hofladen (Betriebsleiterwohnung), Schützenpfadhöfe, Flst. 5053 + 5054 Gemeinde Kirchheim/Neckar.

Hier soll ein Wohnhaus mit Hofladen genehmigt werden, obwohl der Betriebsleiter seine Produkte bereits über den Hofladen Obsthalle vermarktet - beides sollte nicht möglich sein.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2022
  • Frist
    14. Mai 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stand der Gene…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohnhaus mit Hofladen (Betriebsleiterwohnung), Schützenpfadhöfe, Flst. 5053 + 5054 [#246229]
Datum
12. April 2022 20:34
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stand der Genehmigung Wohnhaus mit Hofladen (Betriebsleiterwohnung), Schützenpfadhöfe, Flst. 5053 + 5054 Gemeinde Kirchheim/Neckar. Hier soll ein Wohnhaus mit Hofladen genehmigt werden, obwohl der Betriebsleiter seine Produkte bereits über den Hofladen Obsthalle vermarktet - beides sollte nicht möglich sein.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246229/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Ludwigsburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.04.2022. Für das Bauvorhaben lieg…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
WG: Wohnhaus mit Hofladen (Betriebsleiterwohnung), Schützenpfadhöfe, Flst. 5053 + 5054 [#246229]
Datum
2. Mai 2022 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.04.2022. Für das Bauvorhaben liegt dem Landratsamt ein Bauantrag vor. Über diesen konnte bislang aber nicht entschieden werden, da die Antragsunterlagen noch nicht vollständig sind und überarbeitet werden müssen. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird nochmals eine Anhörung der hier betroffenen Fachbehörden durchgeführt. Anschließend erfolgt die abschließende Prüfung des Vorhabens. Mit freundlichen Grüßen