Wohnraum in Karlsruhe
- Anfrage an:
- Stadt Karlsruhe
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Information nicht vorhanden
- Zusammenfassung der Anfrage
* den aktuellen Stand an leerstehendem Wohnraum pro Stadtteil, in Wohnfläche und Wohneinheiten. (Bsp. Innenstadt-Ost: 520qm; 19 Wohneinheiten)
Korrespondenz
-
Frist – 23.10.2020
- 19. Sep 2020
- 26. Sep
- 03. Okt
- 09. Okt
- 23. Okt 2020
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Wohnraum in Karlsruhe [#197452]
- Datum
- 19. September 2020 19:37
- An
- Stadt Karlsruhe
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* den aktuellen Stand an leerstehendem Wohnraum pro Stadtteil, in Wohnfläche und Wohneinheiten. (Bsp. Innenstadt-Ost: 520qm; 19 Wohneinheiten)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 197452
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/197452/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>
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- Von
- Stadt Karlsruhe
- Betreff
- WG: Wohnraum in Karlsruhe [#197452]
- Datum
- 21. September 2020 12:48
- Status
- Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Erhalt wir hiermit bestätigen.
Wir werden Ihr Anliegen gerne an das zuständige Fachamt weiterleiten, das
Ihnen baldmöglichst antworten wird.
Herzliche Grüße

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- Von
- Stadt Karlsruhe
- Betreff
- WG: Wohnraum in Karlsruhe [#197452]
- Datum
- 30. September 2020 15:04
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns per E-Mail vom 19.09.2020
vor zwei Tagen erreicht hat. Sie hatten nach dem aktuellen Stand an
leerstehenden Wohnungen pro Stadtteil (in Wohnfläche und Wohneinheiten)
gefragt. Dazu können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Die Zahl der leerstehenden Wohnungen wird in keiner laufenden Statistik
erhoben. Von daher liegen weder für Karlsruhe insgesamt noch für die
Stadtteile aktuelle Angaben zum Wohnungsleerstand vor. Zum letzten Mal
wurden bei der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 die
zum Zeitpunkt der Erhebung leerstehenden Wohnungen statistisch erfasst,
allerdings ohne Angaben zur Wohnung selbst (zum Beispiel zur
Wohnungsgröße) zu erheben. Bei dieser Erhebung wurden zum Stichtag 9. Mai
2011 insgesamt 3.542 Wohnungen in Karlsruhe als leerstehend eingestuft.
Bezogen auf den damaligen Gesamtwohnungsbestand (152.221 Wohnungen in
Karlsruhe am 9. Mai 2011) entsprach dies einer Leerstandsquote von 2,3 %.
Neben Freiburg hatte Karlsruhe von allen baden-württembergischen
Großstadtkreisen damit die niedrigste Leerstandsquote in der GWZ und lag
noch unter der für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt allgemein üblichen
Fluktuationsreserve von 3 %. Zudem ist die Leerstandsquote nach der GWZ
2011 als überhöht einzustufen, da auch Wohnungen als leerstehend erfasst
wurden, die zum Beispiel aufgrund eines Mieterwechsels zum
Erhebungszeitpunkt kurzfristig leerstanden. Auch wurde nicht erfasst, wie
lange eine Wohnung bereits leerstand.
Eine Aktualisierung dieser Angaben ist für den Zeitpunkt Mai 2022 im
Rahmen des nächsten Zensus vorgesehen. Die Ergebnisse werden für
Jahresmitte 2024 erwartet.
Mit freundlichen Grüßen