Wohnung in Geseke

- Anzahl der Häuser/Wohnungen in Geseke
- Anzahl leer stehender Häuser/Wohnungen
- Anzahl Zweitwohnsitzen
- Sozialwohnungen: Wo sind sie diese, mit welchen Bedingungen und Förderungen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Kommunalverwaltung Geseke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohnung in Geseke [#299840]
Datum
11. Februar 2024 06:27
An
Kommunalverwaltung Geseke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Häuser/Wohnungen in Geseke - Anzahl leer stehender Häuser/Wohnungen - Anzahl Zweitwohnsitzen - Sozialwohnungen: Wo sind sie diese, mit welchen Bedingungen und Förderungen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299840/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Geseke
Sehr << Antragsteller:in >> wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG NR…
Von
Kommunalverwaltung Geseke
Betreff
AW: [extern] Wohnung in Geseke [#299840]
Datum
13. Februar 2024 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG NRW vom 11. Februar 2024, die hier per E-Mail einging. Sie haben nach der Anzahl der Häuser/Wohnungen in Geseke , der Anzahl leer stehenden Häuser/Wohnungen, der Anzahl Zweitwohnsitzen sowie nach Sozialwohnungen: Wo sind diese, mit welchen Bedingungen und Förderungen? gefragt. Ihre Anfrage nach Sozialwohnung kann Ihnen die Stadt Geseke nicht beantworten. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Kreis Soest, Abteilung Planung und Entwicklung, Bereich Wohnungswesen. Die Stadt Geseke wird sich innerhalb der im Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen Frist zu Ihrer Anfrage äußern. Vorsorglich weise ich darauf , dass ich von dem Recht, für die Beantwortung Ihrer Anfrage Gebühren zu erheben, Gebrauch machen werde, soweit damit ein umfangreicher oder außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand verbunden sein wird. Hierzu verweise ich auf die Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW (VerwGebO IFG NRW) und den dazugehörigen Gebührentarif. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst festgelegt werden, wenn der mit der Beantwortung der Anfrage verbundene Aufwand feststeht. Mit freundlichem Gruß

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Kommunalverwaltung Geseke
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzt N…
Von
Kommunalverwaltung Geseke
Betreff
Wohnung in Geseke [#299840]
Datum
5. März 2024 12:39
Status
geseke-logo-8ce54d90-aa06-4d35-9756-15fde4cb5746.jpg
4,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzt NRW vom 11.02.2024 zu "Wohnung in Geseke". Hiermit beantworten wir Ihr Auskunftsersuchen form- und fristgerecht wie folgt: Anzahl der Häuser/Wohnungen in Geseke In der Stadt Geseke gibt es keine Daten bzw. keine separate Auflistung über die Anzahl der Häuser/Wohnungen im Stadtgebiet. Informationen über die Lebens- und Wohnsituation der Menschen in Deutschland wurden über den Zensus zum Stichtag 15.05.2022 ermittelt. Aktuell werden die Ergebnisse des Zensus 2022 verarbeitet und voraussichtlich im Sommer veröffentlicht. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.it.nrw/de/zensus-2022 . Anzahl leer stehender Häuser/Wohnungen Daten zur Anzahl leerstehender Häuser und Wohnungen im Stadtgebiet Geseke liegen bei der Verwaltung nicht vor. Anzahl Zweiwohnungen Zum 31.12.2023 waren 630 Personen mit Nebenwohnsitz in Geseke gemeldet. Eine genaue Aufteilung nach Ortsteilen und Kernstadt können Sie dem statistischen Flyer 2023 der Stadt Geseke entnehmen. Diesen finden Sie zum Download auf der Homepage der Stadt Geseke www.geseke.de<http://www.geseke.de> unter der Rubrik Pressemeldungen, Geseke in Zahlen vom 26.01.2024. Die Erteilung dieser Auskunft ist gebührenfrei (Ziffer 1.1 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW). Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2 IFG NRW bin ich verpflichtet, Sie auf Ihr Recht hinzuweisen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichem Gruß