Wohnungsaufsichtsamt: Digitale Beschwerden mit Bilddateiein unmöglich, zu unhygienische Verhältnisse unerwünscht, Mieter*innen-Rechte in Frage gestellt

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, DSGVO, BlnDSG
Akteneinsicht in den Beschwerdevorgang vom 20.3.21: dreiwöchige, fehlende Entlerrung der gelben Mülltonnen in 3 Häusern

Sehr geehrter Herr Schruoffeneger,
sehr geehrte Frau Moritz-Doll,

bitte senden Sie mir Folgendes zu und erteilen Sie Auskunft:

1. Warum ist das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, das Gesundheitsamt und die
Pressestelle nicht in der Lage, digitale Beschwerden mit Bilddateien zu empfangen?

2. In den Häusern Gasteiner Str. 26, Fechnerstraße 6, 6a, << Adresse entfernt >> wurden 3 Wochen die gelben Tonnen nicht geleert. Eine schriftliche Anfrage bei der zuständigen Entsorgungsfirma Alba Berlin GmbH ergab, dass die dafür zuständige Hausverwaltung keinen Auftrag an die Alba Berlin GmbH erteilt hatte (schriftliche Bestätigung vom 23.3.21) und die Tonnen vom Vermieter des Nachbarhauses in der Gasteiner Straße mitentleert wurden. Die Hausverwaltung wurde in Kenntnis gesetzt.
Die Hausverwaltung behauptete daraufhin am 18.3.21, es liege an der Fehlbefüllung durch Mieter*innen und nicht am fehlenden Auftrag und es werde nur alle 3 Wochen geleert.

3. Auskunft Alba Berlin GmbH und BSR-Entleerungskalender, 24.3.21
- eine dreiwöchige Entleerung gibt es nicht, nur 7-14 täglich
- es gibt auch keinen Eintrag für die Entleerung der gelben Tonnen zu allen 3 Häusern:
BSR-Website/Entleerungstonuns: https://www.bsr.de/abfuhrkalender-20520.php

4. Wie kommt Frau Hoffmann/Wohnungsaufsichtsamt zur Auffassung, nach Kontaktaufnahme mit der Hausverwaltung:

- "die gelbe Tonne auf Grund falscher Befüllung nicht geleert wurde"
- "grundsätzlich wird diese alle 3 Wochen entleert, daran wird sich in Zukunft auch nichts ändern."
- Mieter*innen hätten die Hausverwaltung über unhygienische Verhältnisse nicht in Kenntnis zu setzen: "von weiteren Anfragen diesbezüglich auch bei der Hausverwaltung abzusehen." Wo finde ich Ihre Rechtsauffassung, dass Mieter*innen keine Mieter*innenrechte mehr haben?

Senden Sie mir die Benachrichtigung der Hausverwaltung zu, ich bin Mieterin.
Ich beantrage Akteneinsicht in den Beschwerdevorgang; 24 Abs.6 BlnDSG, Art. 15 Abs.3 DSGVO

5. Hatte Frau Hoffmann vor Ihrer Email vom 23.3.21 Kontakt mit der Entsorgungsfirma Alba Berlin GmbH aufgenommen, um die Sachlage zu überprüfen und den Entleerungsstatus zu allen Mülltonnen auf der o.g. BSR-Website gecheckt?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, BlnDSG und DSGVO.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 0 Follower:innen
Ulrike Kopetzky
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, DSGVO, BlnDSG Akteneinsicht in den Beschwerdevorgang v…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Wohnungsaufsichtsamt: Digitale Beschwerden mit Bilddateiein unmöglich, zu unhygienische Verhältnisse unerwünscht, Mieter*innen-Rechte in Frage gestellt [#216513]
Datum
24. März 2021 09:37
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, DSGVO, BlnDSG Akteneinsicht in den Beschwerdevorgang vom 20.3.21: dreiwöchige, fehlende Entlerrung der gelben Mülltonnen in 3 Häusern Sehr geehrter Herr Schruoffeneger, sehr geehrte Frau Moritz-Doll, bitte senden Sie mir Folgendes zu und erteilen Sie Auskunft: 1. Warum ist das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, das Gesundheitsamt und die Pressestelle nicht in der Lage, digitale Beschwerden mit Bilddateien zu empfangen? 2. In den Häusern Gasteiner Str. 26, Fechnerstraße 6, 6a, << Adresse entfernt >> wurden 3 Wochen die gelben Tonnen nicht geleert. Eine schriftliche Anfrage bei der zuständigen Entsorgungsfirma Alba Berlin GmbH ergab, dass die dafür zuständige Hausverwaltung keinen Auftrag an die Alba Berlin GmbH erteilt hatte (schriftliche Bestätigung vom 23.3.21) und die Tonnen vom Vermieter des Nachbarhauses in der Gasteiner Straße mitentleert wurden. Die Hausverwaltung wurde in Kenntnis gesetzt. Die Hausverwaltung behauptete daraufhin am 18.3.21, es liege an der Fehlbefüllung durch Mieter*innen und nicht am fehlenden Auftrag und es werde nur alle 3 Wochen geleert. 3. Auskunft Alba Berlin GmbH und BSR-Entleerungskalender, 24.3.21 - eine dreiwöchige Entleerung gibt es nicht, nur 7-14 täglich - es gibt auch keinen Eintrag für die Entleerung der gelben Tonnen zu allen 3 Häusern: BSR-Website/Entleerungstonuns: https://www.bsr.de/abfuhrkalender-20520.php 4. Wie kommt Frau Hoffmann/Wohnungsaufsichtsamt zur Auffassung, nach Kontaktaufnahme mit der Hausverwaltung: - "die gelbe Tonne auf Grund falscher Befüllung nicht geleert wurde" - "grundsätzlich wird diese alle 3 Wochen entleert, daran wird sich in Zukunft auch nichts ändern." - Mieter*innen hätten die Hausverwaltung über unhygienische Verhältnisse nicht in Kenntnis zu setzen: "von weiteren Anfragen diesbezüglich auch bei der Hausverwaltung abzusehen." Wo finde ich Ihre Rechtsauffassung, dass Mieter*innen keine Mieter*innenrechte mehr haben? Senden Sie mir die Benachrichtigung der Hausverwaltung zu, ich bin Mieterin. Ich beantrage Akteneinsicht in den Beschwerdevorgang; 24 Abs.6 BlnDSG, Art. 15 Abs.3 DSGVO 5. Hatte Frau Hoffmann vor Ihrer Email vom 23.3.21 Kontakt mit der Entsorgungsfirma Alba Berlin GmbH aufgenommen, um die Sachlage zu überprüfen und den Entleerungsstatus zu allen Mülltonnen auf der o.g. BSR-Website gecheckt? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, BlnDSG und DSGVO. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky Anfragenr: 216513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216513/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ulrike Kopetzky
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort, muss aber richtigstellen: 1. Die Alba Berlin Gm…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Wohnungsaufsichtsamt: Digitale Beschwerden mit Bilddateiein unmöglich, zu unhygienische Verhältnisse unerwünscht, Mieter*innen-Rechte in Frage gestellt [#216513]
Datum
29. April 2021 17:26
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
schruoffenger-kopetzky-ulrike-fechnerstrae-6-uberfullung-gelbe-container-antwort.pdf
354,1 KB
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort, muss aber richtigstellen: 1. Die Alba Berlin GmbH hat schriftlich am 23.3.21 bestätigt, dass die beschwerte Hausverwaltung, seit 2005 - 16 Jahre lang - für alle 3 Häuser (Gasteiner Str. 26, Fechner Str. 6a, Fechnerstr. 6 mit 48 Wohneinheiten) keinen Auftrag und keine Meldung der 3 Häuser bei der Alba veranlasst hatte, sondern die beiden gelben Container im gemeinsamen Hof von der Hausverwaltung der Gasteiner Str. 27 stammten. 2. Die Berlin Recycling hat am 7.4.21 an mich telefonisch Auskunft erteilt, dass auch hier nicht alle 3 Häuser durch die beschwerte HV gemeldet waren, obwohl wir alle seit 2005 in der Betriebskostenabrechnung für die Müllentsorgung bezahlen. 3. Die BSR hat ebenfalls am 7.4.21 an mich telefonisch Auskunft erteilt, dass auch hier nicht alle 3 Häuser durch die beschwerte HV gemeldet waren, obwohl wir auch hier seit 2005 in der Betriebskostenabrechnung für die Müllentsorgung bezahlen. 4. Eine schriftliche Mieter*innen-Befragung durch mich im Haus Fechnerstr. 6a am 7.4./8.4.21 ergab einen chronischen Mangel bzw. Überfüllung bei den gelben Containern, den Papiertonnen, teils Glastonnen und zwar unabhängig von Feiertagen. Eventuell ist durch die Pandemie-Regelungen das Müllaufkommen in den letzten Monaten gestiegen und nicht die Schuld von ressourcenverschwendenden Mieter*innen. 5. Falsche Tatsachenbehauptungen durch Ihre Mitarbeiterin Nicole Hoffmann: Die Aussage von Frau Hoffmann, dass die fehlende Entleerung durch Falschbefüllung entstanden war, ist falsch: es gab keine Meldungen/Aufträge der beschwerten HV an die Alba Berlin GmbH für die 3 Häuser seit 2005. Die Aussage von Frau Hoffmann zum Entleerungsturnus der Alba ist falsch: er ist 14-tägig. Die Aussage von Frau Hoffman, dass dafür der Hausmeister zuständig sei, ist falsch: die Hausverwaltung ist für die Meldung und Auftragserteilung an die Entsorger verantwortlich. Lediglich Mieter*innen müssen einen Mangel an den Vermieter melden. Das ist von mehreren Mieter*innen schon einige Zeit vergeblich versucht worden. https://www.mietrecht.de/blog/muellentsorgung-regeln-fuer-mieter-vermieter/ "Wenn die Mülltonnen jedoch dauerhaft überfüllt sind, muss der Vermieter eine weitere oder größere Mülltonne anschaffen. Mietminderung bei dauerhaft überfüllten Mülltonnen Sollte die Überfüllung der Mülltonnen ohne Eingreifen des Vermieters anhalten, sind Sie als Mieter zur Mietminderung berechtigt. Das Amtsgericht Potsdam sprach einem Mieter unter den besagten Umständen eine Mietminderung von Fünf Prozent zu (AG Potsdam, Urteil vom 9. März 1995, Az: 26 C 406/94)" 6. Laut Auskunft der BSR gibt der Abfuhrkalender lediglich Auskunft wie in einem Gebiet der reguläre Entleerungsturnus ist, er gibt keine Auskunft, was die Hausverwaltungen/Vermieter gemeldet und beauftragt haben. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anhänge: - schruoffenger-kopetzky-ulrike-fechnerstrae-6-uberfullung-gelbe-container-antwort.pdf Anfragenr: 216513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216513/