Wohnungsaufsichtsamt: Digitale Beschwerden mit Bilddateiein unmöglich, zu unhygienische Verhältnisse unerwünscht, Mieter*innen-Rechte in Frage gestellt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, DSGVO, BlnDSG
Akteneinsicht in den Beschwerdevorgang vom 20.3.21: dreiwöchige, fehlende Entlerrung der gelben Mülltonnen in 3 Häusern
Sehr geehrter Herr Schruoffeneger,
sehr geehrte Frau Moritz-Doll,
bitte senden Sie mir Folgendes zu und erteilen Sie Auskunft:
1. Warum ist das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, das Gesundheitsamt und die
Pressestelle nicht in der Lage, digitale Beschwerden mit Bilddateien zu empfangen?
2. In den Häusern Gasteiner Str. 26, Fechnerstraße 6, 6a, << Adresse entfernt >> wurden 3 Wochen die gelben Tonnen nicht geleert. Eine schriftliche Anfrage bei der zuständigen Entsorgungsfirma Alba Berlin GmbH ergab, dass die dafür zuständige Hausverwaltung keinen Auftrag an die Alba Berlin GmbH erteilt hatte (schriftliche Bestätigung vom 23.3.21) und die Tonnen vom Vermieter des Nachbarhauses in der Gasteiner Straße mitentleert wurden. Die Hausverwaltung wurde in Kenntnis gesetzt.
Die Hausverwaltung behauptete daraufhin am 18.3.21, es liege an der Fehlbefüllung durch Mieter*innen und nicht am fehlenden Auftrag und es werde nur alle 3 Wochen geleert.
3. Auskunft Alba Berlin GmbH und BSR-Entleerungskalender, 24.3.21
- eine dreiwöchige Entleerung gibt es nicht, nur 7-14 täglich
- es gibt auch keinen Eintrag für die Entleerung der gelben Tonnen zu allen 3 Häusern:
BSR-Website/Entleerungstonuns: https://www.bsr.de/abfuhrkalender-20520.php
4. Wie kommt Frau Hoffmann/Wohnungsaufsichtsamt zur Auffassung, nach Kontaktaufnahme mit der Hausverwaltung:
- "die gelbe Tonne auf Grund falscher Befüllung nicht geleert wurde"
- "grundsätzlich wird diese alle 3 Wochen entleert, daran wird sich in Zukunft auch nichts ändern."
- Mieter*innen hätten die Hausverwaltung über unhygienische Verhältnisse nicht in Kenntnis zu setzen: "von weiteren Anfragen diesbezüglich auch bei der Hausverwaltung abzusehen." Wo finde ich Ihre Rechtsauffassung, dass Mieter*innen keine Mieter*innenrechte mehr haben?
Senden Sie mir die Benachrichtigung der Hausverwaltung zu, ich bin Mieterin.
Ich beantrage Akteneinsicht in den Beschwerdevorgang; 24 Abs.6 BlnDSG, Art. 15 Abs.3 DSGVO
5. Hatte Frau Hoffmann vor Ihrer Email vom 23.3.21 Kontakt mit der Entsorgungsfirma Alba Berlin GmbH aufgenommen, um die Sachlage zu überprüfen und den Entleerungsstatus zu allen Mülltonnen auf der o.g. BSR-Website gecheckt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, BlnDSG und DSGVO.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. März 2021
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27. April 2021
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