Wohnungsbau Einbeckerstraße

In der Einbeckerstraße in Berlin-Lichtenberg wurden in den vergangenen 10 Jahren mehrere Wohnhäuser gebaut. Ich möchte gern Informationen darüber, wie viele der gebauten Wohnungen Eigentumswohnungen sind und wieviele davon Mietwohnungen sind. Bei evtl. Mietwohnungen, in welchem Preissegment diese liegen bei den Mieten.
Vielen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohnungsbau Einbeckerstraße [#196872]
Datum
9. September 2020 22:46
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Einbeckerstraße in Berlin-Lichtenberg wurden in den vergangenen 10 Jahren mehrere Wohnhäuser gebaut. Ich möchte gern Informationen darüber, wie viele der gebauten Wohnungen Eigentumswohnungen sind und wieviele davon Mietwohnungen sind. Bei evtl. Mietwohnungen, in welchem Preissegment diese liegen bei den Mieten. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 196872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/196872/upload/8c21218cd1ba837647e61b7dd1ec1dc27f428f47/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Friedastrasse 2 A A
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Lichtenberg
Wohnungsbau Einbecker Straße Sehr << Antragsteller:in >> in den letzten 10 Jahren wurden auf den Grun…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
Wohnungsbau Einbecker Straße
Datum
23. September 2020 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in den letzten 10 Jahren wurden auf den Grundstücken Einbecker Straße 18, 22, 26, 28, 43, 47alt, 55, 74 Alt-Friedrichsfelde 3 alt Archenholdstraße 1 Rosenfelder Straße 11 Wönnichstraße 3 Baugenehmigungen für Neubauvorhaben mit 501 Wohnungen erteilt. In der Einbecker Straße 78 wurde eine Baugenehmigung für ein Studentenwohnhaus mit 95 Apartments erteilt. Für die Grundstücke Einbecker Straße 28, 47alt, 55, 74 Rosenfelder Straße 11 wurden Abgeschlossenheitsbescheinigungen für die Bildung von Wohnungseigentum als Zuarbeit für das zuständige Amtsgericht Lichtenberg für insgesamt 253 Wohnungen erteilt. Darüber, in wie vielen Fällen auf der Grundlage dieser Abgeschlossenheitsbescheinigungen tatsächlich Wohnungseigentum gebildet wurde, liegen dem Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht/Untere Denkmalschutzbehörde, ebenso wie zur Höhe der Mieten keine Erkenntnisse vor. Die Grundlagen dieser Auskunft können Sie gern nach vorheriger Terminvereinbarung (wegen Corona) bei mir einsehen. Mit freundlichen Grüßen