Wohnungsdurchsuchungen

Wie viele Wohnungsdurchsuchungen hat es in den Jahren 2018 bis 2022 landesweit gegeben, aufgeschlüsselt nach Jahr und verfolgtem Vorwurf?

Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft worden?

Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden?

In wie vielen Fällen sind die Verantwortlichen für diesen rechtswidrigen Amtsakt zur Rechenschaft gezogen worden (Disziplinstrecht - §36 Beamtenstatusgesetz / Zivilrecht - Schadenersatz / Strafrecht - Hausfriedensbruch, Verfolgung Unschuldiger)?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Max Mustermann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Wohnungsdurchsu…
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
Max Mustermann
Betreff
Wohnungsdurchsuchungen [#295568]
Datum
25. Dezember 2023 20:10
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Wohnungsdurchsuchungen hat es in den Jahren 2018 bis 2022 landesweit gegeben, aufgeschlüsselt nach Jahr und verfolgtem Vorwurf? Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft worden? Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden? In wie vielen Fällen sind die Verantwortlichen für diesen rechtswidrigen Amtsakt zur Rechenschaft gezogen worden (Disziplinstrecht - §36 Beamtenstatusgesetz / Zivilrecht - Schadenersatz / Strafrecht - Hausfriedensbruch, Verfolgung Unschuldiger)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann Anfragenr: 295568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295568/
Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Guten Tag, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages. Die von Ihnen begehrten Informationen liegen uns n…
Von
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] Wohnungsdurchsuchungen [#295568]
Datum
5. Januar 2024 15:51
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages. Die von Ihnen begehrten Informationen liegen uns nicht vor. Wir haben Ihren Antrag daher zuständigkeitshalber an den Senator für Inneres und Sport (<<E-Mail-Adresse>>) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Sehr geehrter Herr "Mustermann", da keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, …
Von
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] Wohnungsdurchsuchungen [#295568]
Datum
24. Januar 2024 17:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr "Mustermann", da keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, konnte Ihr Anspruch auf Informationszugang durch die zuständige Stelle nicht abschließend geprüft werden. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wird daher unter Bezugnahme auf § 7 Abs. 1 Satz 3 BremIFG um den Nachweis Ihrer Identität gebeten. Mit freundlichen Grüßen