Wohnungsdurchsuchungen

Wie viele Wohnungsdurchsuchungen hat es in den Jahren 2018 bis 2022 landesweit gegeben, aufgeschlüsselt nach Jahr und verfolgtem Vorwurf?

Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft worden?

Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden?

In wie vielen Fällen sind die Verantwortlichen für diesen rechtswidrigen Amtsakt zur Rechenschaft gezogen worden (Disziplinstrecht - §36 Beamtenstatusgesetz / Zivilrecht - Schadenersatz / Strafrecht - Hausfriedensbruch, Verfolgung Unschuldiger)?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Max Mustermann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie vi…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Max Mustermann
Betreff
Wohnungsdurchsuchungen [#295587]
Datum
25. Dezember 2023 23:47
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Wohnungsdurchsuchungen hat es in den Jahren 2018 bis 2022 landesweit gegeben, aufgeschlüsselt nach Jahr und verfolgtem Vorwurf? Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft worden? Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden? In wie vielen Fällen sind die Verantwortlichen für diesen rechtswidrigen Amtsakt zur Rechenschaft gezogen worden (Disziplinstrecht - §36 Beamtenstatusgesetz / Zivilrecht - Schadenersatz / Strafrecht - Hausfriedensbruch, Verfolgung Unschuldiger)?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann Anfragenr: 295587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295587/
Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Antrag vom 25. Dezember 2023 Mit freundlichen Grüßen
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 25. Dezember 2023
Datum
5. Januar 2024 13:20
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwort-ifg-maxmustermann_konvertiert.pdf
39,1 KB
belehrung-datenschutz8-23-docx.pdf
115,0 KB
image001.jpg
2,2 KB


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Max Mustermann
AW: Ihr Antrag vom 25. Dezember 2023 [#295587] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die rasche Reaktion…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Max Mustermann
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 25. Dezember 2023 [#295587]
Datum
10. Januar 2024 22:53
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die rasche Reaktion auf mein Anliegen! Da ich die Richtigkeit der von Ihnen gemachten Angaben zur Anzahl der durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen nicht bezweifle, welche weiteren Erkenntnisse würde mir eine evtl. Akteneinsicht oder Aktenauskunft bringen? Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2024! Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann Anfragenr: 295587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295587/