Wohnungsdurchsuchungen

Wie viele Wohnungsdurchsuchungen hat es in den Jahren 2018 bis 2022 landesweit gegeben, aufgeschlüsselt nach Jahr und verfolgtem Vorwurf?

Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft worden?

Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden?

In wie vielen Fällen sind die Verantwortlichen für diesen rechtswidrigen Amtsakt zur Rechenschaft gezogen worden (Disziplinstrecht - §36 Beamtenstatusgesetz / Zivilrecht - Schadenersatz / Strafrecht - Hausfriedensbruch, Verfolgung Unschuldiger)?

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  • Datum
    25. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
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Max Mustermann
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Wohnungsdurchsuchungen hat …
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Max Mustermann
Betreff
Wohnungsdurchsuchungen [#295588]
Datum
25. Dezember 2023 23:48
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Wohnungsdurchsuchungen hat es in den Jahren 2018 bis 2022 landesweit gegeben, aufgeschlüsselt nach Jahr und verfolgtem Vorwurf? Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft worden? Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden? In wie vielen Fällen sind die Verantwortlichen für diesen rechtswidrigen Amtsakt zur Rechenschaft gezogen worden (Disziplinstrecht - §36 Beamtenstatusgesetz / Zivilrecht - Schadenersatz / Strafrecht - Hausfriedensbruch, Verfolgung Unschuldiger)?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann Anfragenr: 295588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295588/
Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann

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