Wohnungsdurchsuchungen

Wie viele Wohnungsdurchsuchungen hat es in den Jahren 2018 bis 2022 landesweit gegeben, aufgeschlüsselt nach Jahr und verfolgtem Vorwurf?

Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft worden?

Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden?

In wie vielen Fällen sind die Verantwortlichen für diesen rechtswidrigen Amtsakt zur Rechenschaft gezogen worden (Disziplinstrecht - §36 Beamtenstatusgesetz / Zivilrecht - Schadenersatz / Strafrecht - Hausfriedensbruch, Verfolgung Unschuldiger)?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Max Mustermann
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
Max Mustermann
Betreff
Wohnungsdurchsuchungen [#295548]
Datum
25. Dezember 2023 15:01
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Wohnungsdurchsuchungen hat es in den Jahren 2018 bis 2022 landesweit gegeben, aufgeschlüsselt nach Jahr und verfolgtem Vorwurf? Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft worden? Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich von Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden? In wie vielen Fällen sind die Verantwortlichen für diesen rechtswidrigen Amtsakt zur Rechenschaft gezogen worden (Disziplinstrecht - §36 Beamtenstatusgesetz / Zivilrecht - Schadenersatz / Strafrecht - Hausfriedensbruch, Verfolgung Unschuldiger)?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann Anfragenr: 295548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295548/
Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium der Justiz Brandenburg
(III.5) 1451-E III.016/23; Ihr Antrag vom 25. Dezember 2023 Die Anlage/n übersende ich auf Anordnung . Rückfragen …
Von
Ministerium der Justiz Brandenburg
Betreff
(III.5) 1451-E III.016/23; Ihr Antrag vom 25. Dezember 2023
Datum
7. Februar 2024 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
1451-eiii-016-23mustermann.pdf
173,9 KB
Die Anlage/n übersende ich auf Anordnung . Rückfragen und Antworten richten Sie bitte - unter Angabe des Aktenzeichens - an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder wenden Sie sich an den/die im Schreiben genannte/n Bearbeiter/in. Mit freundlichen Grüßen