Wohnungseinbruchzahlen

Anzahl Einbrüche pro Woche (1) und pro Kommune (2) des Rhein-Erft-Kreis im Jahre 2018.

(1) Die Daten werden bereits wöchentlich im Wohnungseinbruchsradar unter https://rhein-erft-kreis.polizei.nrw/wohnungseinbruchradar genutzt werden veröffentlicht, jedoch ist keine Archivfunktion vorhanden

(2) Die Aufsplitting pro Kommune liegt vor entsprechend der Aufsplittung wie in der Präsentation "Kriminalitätsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2017" Seite 8, zu finden unter https://rhein-erft-kreis.polizei.nrw/sites/default/files/2018-03/PKS_2017Internet.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2019
  • Frist
    6. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohnungseinbruchzahlen [#35520]
Datum
3. Januar 2019 23:45
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl Einbrüche pro Woche (1) und pro Kommune (2) des Rhein-Erft-Kreis im Jahre 2018. (1) Die Daten werden bereits wöchentlich im Wohnungseinbruchsradar unter https://rhein-erft-kreis.polizei.nrw/wohnungseinbruchradar genutzt werden veröffentlicht, jedoch ist keine Archivfunktion vorhanden (2) Die Aufsplitting pro Kommune liegt vor entsprechend der Aufsplittung wie in der Präsentation "Kriminalitätsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2017" Seite 8, zu finden unter https://rhein-erft-kreis.polizei.nrw/sites/default/files/2018-03/PKS_2017Internet.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihnen zunächst einmal ein frohes neues Jahr. Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. I…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
AW: Wohnungseinbruchzahlen [#35520]
Datum
4. Januar 2019 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihnen zunächst einmal ein frohes neues Jahr. Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir als Behörde lediglich an Medienvertreter Auskünfte erteilen. Nichtsdestotrotz werden die Zahlen des Wohnungseinbruchsradar wöchentlich auf unserer Seite veröffentlicht. Seitens des Innenministeriums ist es uns untersagt, die Jahreszahlen vor der dafür vorgesehenen jährlichen Pressekonferenz zur polizeilichen Kriminalstatistik zu veröffentlichen. Diese werden nach der Pressekonferenz auf unserer Internetseite für jedermann zugänglich sein, wie momentan vom Vorjahr auch. Ich muss Sie daher bitten, sich bis dahin zu gedulden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihnen zunächst auch ein frohes neues Jahr und vielen Dank für die sehr schnel…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wohnungseinbruchzahlen [#35520]
Datum
4. Januar 2019 20:52
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihnen zunächst auch ein frohes neues Jahr und vielen Dank für die sehr schnelle Rückmeldung. Allerdings möchte ich betonen, dass ich mich bei meiner Anfrage auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen beziehe. Eine Einschränkung Ihrerseits Informationen nur Medienvertreter zu erteilen würde daher gegen geltendes Recht verstossen. Auch führt m.E. das Gesetzt keinen Paragrafen, welcher als Ausschlussgrund den Wunsch des Innenministeriums vorsieht. Ich bitte daher erneut die von mir angefragten Informationen, innerhalb den vom Gesetz vorgegebenen Zeitraum, bereitzustellen, oder um ein begründeten Ablehnungsbescheid, entsprechend IFG NRW §5(2). Alternativ, um uns entsprechende Arbeit zu ersparen, können Sie mir statt die Jahreswerte folgende Informationen zukommen lassen: * Brennpunktkarte für die Woche vom 5.2.2018-11.2.2018 * Brennpunktkarte für die Woche vom 26.3.2018-1.4.2018 * Brennpunktkarte für die Woche vom 2.4.2018-8.4.2018 * Brennpunktkarte für die Woche vom 9.4.2018-15.4.2018 * Brennpunktkarte für die Woche vom 16.4.2018-22.4.2018 jeweils in der Version wie sie in der Folgewoche veröffentlicht wurde. Vielen Dank vorab. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohnungseinbruchzahlen“ vom 03.01.2019 (#35520…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wohnungseinbruchzahlen [#35520]
Datum
6. Februar 2019 01:17
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohnungseinbruchzahlen“ vom 03.01.2019 (#35520) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wohnungseinbruchzahlen“ [#35520] [#35520]
Datum
19. Februar 2019 21:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35520 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die in der Antwort zum Ausdruck gebrachte Auffassung, Informationsanfragen seien nur gegenüber Medienvertreter zu beantworten, nicht gesetzeskonform ist. Darüber hinaus wurde keine weitere Antwort gegeben, auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35520.pdf Anfragenr: 35520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.5-2173/19 Antragsteller/in, Jürgen fragdenstaat.de 35520 [#35520] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.5-2173/19 Antragsteller/in, Jürgen fragdenstaat.de 35520 [#35520]
Datum
28. März 2019 12:46
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Seit Ihrem Vermittlungsversuch hat sich leider immer noch nichts getan. Könnten Sie hier freundlicherweise nochmal nachfassen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei eine Übersicht über die monatlichen Fallzahlen zu Wohnungseinbrüchen im Jahr 20…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
Wohnungseinbruchzahlen [#35520]
Datum
8. April 2019 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
6,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in anbei eine Übersicht über die monatlichen Fallzahlen zu Wohnungseinbrüchen im Jahr 2018 aufgeteilt nach Kommunen: Monate 2018 Kommunen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Summe Bedburg 21 5 5 2 1 0 2 4 0 1 5 8 54 Bergheim 19 21 8 7 11 9 5 10 11 8 9 17 135 Brühl 1 1 19 3 13 2 17 6 0 11 6 4 83 Elsdorf 7 3 5 1 1 4 3 5 2 2 0 5 38 Erftstadt 18 16 14 13 19 6 1 5 3 6 13 16 130 Frechen 6 9 10 5 6 13 10 2 12 5 7 9 94 Hürth 5 5 8 2 8 8 4 17 0 3 8 11 79 Kerpen 31 8 18 14 4 8 7 5 8 9 7 11 130 Pulheim 5 9 13 18 18 5 3 3 1 5 14 17 111 Wesseling 5 2 17 6 8 3 10 8 0 15 5 18 97 951 Eine wöchentliche Auswertung wird vom LKA NRW an die Kreispolizeibehörden nicht geliefert. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die gelieferten Daten. Als dann die Daten a…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wohnungseinbruchzahlen [#35520]
Datum
8. April 2019 08:55
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die gelieferten Daten. Als dann die Daten als Zahlen pro Woche nicht verfügbar sind, würden Sie mir dann freundlicherweise ersatzweise wie zuvor angefragt die bereits einmal veröffentlichten (aber nicht mehr online verfügbaren) Brennpunktkarten wie folgt noch zuschicken: * Brennpunktkarte für die Woche vom 5.2.2018-11.2.2018 * Brennpunktkarte für die Woche vom 26.3.2018-1.4.2018 * Brennpunktkarte für die Woche vom 2.4.2018-8.4.2018 * Brennpunktkarte für die Woche vom 9.4.2018-15.4.2018 * Brennpunktkarte für die Woche vom 16.4.2018-22.4.2018 Vielen Dank vorab & mit freundlichem Gruß Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen die gewünschten Karten. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
AW: Wohnungseinbruchzahlen [#35520]
Datum
8. April 2019 13:25
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen die gewünschten Karten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen dank für die schnelle Rückmeldung und Übersendung der Karten! Mit fre…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wohnungseinbruchzahlen [#35520]
Datum
8. April 2019 13:34
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen dank für die schnelle Rückmeldung und Übersendung der Karten! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Dokumente