Wohnungsleerstand Stadt Nürtingen

Anfrage an: Stadt Nürtingen

Die Anzahl der (Geschoss-)Wohnungen, welche zur Zeit in der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen leer stehen und wie viele davon der Stadt gehören.
Ich bitte dabei auch um eine Unterscheidung zwischen totalem Leerstand und marktaktivem Leerstand.

Ergebnis der Anfrage

Da der Mailverkehr direkt (also nicht über diese Plattform) weitergeführt wurde, veröffentliche ich hier nun den Verlauf davon.
Deshalb ist das kein richtig zusammengefasstes kurzes Ergebnis, sondern der gesamte weitere Verlauf des Kontakts.
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Ich habe nach dem Hinweis der zuständigen Person vom Haupt-und Rechtsamt, dass sie mit mir nicht öffentlich hier in Austausch treten wolle, eine private Mailadresse angegeben und dann auch direkt noch folgende weitere Fragen gestellt:

"Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der (Geschoss-)Wohnungen und Häuser, welche zur Zeit in der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen leer stehen und wie viele davon der Stadt gehören.
Ich bitte dabei auch um eine Unterscheidung zwischen totalem Leerstand und marktaktivem Leerstand.
Außerdem habe ich mich gefragt, wieviele Zwangsräumungen es im letzten Jahr in Nürtingen gegeben hat, bezogen auf Wohnraum und wie hoch der Anteil von Sozialwohnungen sowie insgesamt von kommunalem Wohnungsbestand am Nürtinger Wohnungsmarkt aktuell ist."
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Im Anschluss kam folgende nicht zufriedenstellende Antwort von der zuständigen Person:

"...vielen Dank für Ihre eMail. Ihre Anfrage hatten wir an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Gebäudewirtschaft Nürtingen geschickt, dies ist ein sog. "Eigenbetrieb" der Stadt.
Ihre Anfrage wurde von den Kollegen wie folgt beantwortet:
>>Die Stadt Nürtingen hat zum Stand 31.05.2023 insgesamt 249 Geschosswohnungen zur Vermietung im Bestand. Davon sind 226 Geschosswohnungen belegt und 23 Geschosswohnungen im marktaktiven Leerstand.
Beachten Sie bitte, dass hier auch der Wohnungsbestand dargestellt ist, welcher zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen und Obdachlosen dient. Auch ist dies nicht die Meldung für die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen, sondern nur der Stadt Nürtingen. Wir haben keine Zahlen der anderen Verwaltungsgemeinden. Der marktaktive Leerstand entspricht der Definition von statista.com "... marktaktive Leerstand von Geschosswohnungen. Dazu zählen leer stehende Geschosswohnungen, die unmittelbar disponibel (vermietbar) sind, sowie leer stehende Wohnungen, die aufgrund von Mängeln derzeit nicht zur Vermietung anstehen, aber gegebenenfalls mittelfristig aktivierbar wären (< 6 Monate).<<
Diese Anfrage war für Sie kostenfrei."

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Daraufhin meine Antwort:

"Danke für Ihre Antwort vor einer Weile und für die Infos.
Ich war bei der letzten Gemeinderatssitzung, wo es u.a. um einen Beschluss zum Zweckentfremdungsverbot ging. Ich hatte gehofft, dass dort mehr genaue Informationen zur aktuellen Situation von Leerständen bekannt gemacht würden.
Das war nicht wirklich der Fall und auch Sie sind meinen Fragen ausgewichen.

Meine Fragen haben betroffen:

- die Anzahl der (Geschoss-)Wohnungen und Häuser, welche zur Zeit in der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen leer stehen (und wie viele davon der Stadt gehören -> bei diesem Teil der Frage danke für die Antwort)
- wieviele Zwangsräumungen es im letzten Jahr in Nürtingen gegeben hat, bezogen auf Wohnraum
- wie hoch der Anteil von Sozialwohnungen am Nürtinger Wohnungsmarkt aktuell ist

Ich bitte nochmal um Beantwortung dieser Fragen oder zumindest um eine ehrliche Antwort, weshalb Sie diese nicht beantworten können oder wollen."

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Dann kam diese Antwort hier:

"bezogen auf Wohnraum gab es im vergangenen Jahr vier durchgesetzte Zwangsräumungen.

Zur Frage der Sozialwohnungen:
Es gibt in Nürtingen

- 71 Eigentumswohnungen
- 191 Mietwohnungen

Diese sind nach dem LWoFG, bzw. den aktuellen Förderbestimmungen des Landes BW geförderter bzw. sozialer Wohnungsbau."

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Weiterhin unbeantwortet blieb die Frage:
"Die Anzahl der (Geschoss-)Wohnungen und Häuser, welche zur Zeit in der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen leer stehen."

Nach Aussage eines Gemeinderatsmitglieds und weiterer Personen stehen wohl ca. 164 ganze Häuser leer in Nürtingen. Aber ich weiß nicht genau, ob das so der Realität entspricht.
Wieviele Wohnungen leer stehen ist noch unklarer.
Auch weiß ich nicht, ob in dieser Berechnung von der Zahl 164 auch Häuser des städtischen Gebäudewirtschaftsbetriebs mitgezählt sind oder nicht, weil die Antwort, die ich in der Richtung erhalten hatte, sich nur auf Geschosswohnungen der GWN bezogen hatte.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Stadt Nürtingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohnungsleerstand Stadt Nürtingen [#280114]
Datum
31. Mai 2023 10:29
An
Stadt Nürtingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der (Geschoss-)Wohnungen, welche zur Zeit in der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen leer stehen und wie viele davon der Stadt gehören.<< Antragsteller:in >> Ich bitte dabei auch um eine Unterscheidung zwischen totalem Leerstand und marktaktivem Leerstand. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280114/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadt Nürtingen
Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage haben wir erhalten. Mit freundlichen Gr…
Von
Stadt Nürtingen
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
1. Juni 2023 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage haben wir erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Nürtingen
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage beantworte ich sehr gerne kostenfrei. Allerdin…
Von
Stadt Nürtingen
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
6. Juni 2023 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage beantworte ich sehr gerne kostenfrei. Allerdings möchte ich nicht öffentlich über die Plattform Frag-Den-Staat antworten, sondern nur Ihnen direkt. Bitte teilen Sie mir hierfür Ihre private eMail-Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen