Wohnungslosigkeit in Werne

- wieviele Wohnungslose Menschen leben aktuell in Werne und wieviele Unterkünfte stehen in der Stadt Werne zur Verfügung
- an welchen Stellen in Werne wurden bauliche Maßnahmen, die der sogenannten "defensive Architektur" zuzuordnen sind, getroffen (bspw. Parkbänke mit einer Armlehne in der Mitte sodass man dort nicht mehr liegen kann oder Strukturen wie Blumenkübel oder Spitzen über Lüftungsgittern um Liegemöglichkeiten zu eliminieren)
- wieviel Zeit verwendet die Stadt oder von ihr beauftragte jedes Jahr mit dem Erteilen von Platzverweisen oder anderen Maßnahmen, die dazu dienen Wohnungslose aus dem Stadtbild zurückzuhalten, und was kostet dies ungefähr jährlich
- plant die Stadt Werne weitere bauliche oder strukturelle Maßnahmen (personell, gesetzlich oder planerisch) zur Vertreibung Wohnungsloser, wen ja welche? Was kosten diese im Bau/Anschaffung/Unterhalt/Durchsetzung?
- welche Dokumente stehen zu den oben genannten Punkten zur Verfügung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2023
  • Frist
    14. Juni 2023
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Robin Conradi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Kommunalverwaltung Werne Details
Von
Robin Conradi
Betreff
Wohnungslosigkeit in Werne [#278772]
Datum
12. Mai 2023 20:07
An
Kommunalverwaltung Werne
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- wieviele Wohnungslose Menschen leben aktuell in Werne und wieviele Unterkünfte stehen in der Stadt Werne zur Verfügung - an welchen Stellen in Werne wurden bauliche Maßnahmen, die der sogenannten "defensive Architektur" zuzuordnen sind, getroffen (bspw. Parkbänke mit einer Armlehne in der Mitte sodass man dort nicht mehr liegen kann oder Strukturen wie Blumenkübel oder Spitzen über Lüftungsgittern um Liegemöglichkeiten zu eliminieren) - wieviel Zeit verwendet die Stadt oder von ihr beauftragte jedes Jahr mit dem Erteilen von Platzverweisen oder anderen Maßnahmen, die dazu dienen Wohnungslose aus dem Stadtbild zurückzuhalten, und was kostet dies ungefähr jährlich - plant die Stadt Werne weitere bauliche oder strukturelle Maßnahmen (personell, gesetzlich oder planerisch) zur Vertreibung Wohnungsloser, wen ja welche? Was kosten diese im Bau/Anschaffung/Unterhalt/Durchsetzung? - welche Dokumente stehen zu den oben genannten Punkten zur Verfügung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robin Conradi Anfragenr: 278772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278772/ Postanschrift Robin Conradi << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robin Conradi

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Kommunalverwaltung Werne
Sehr geehrter Herr Conradi, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: - In der städtischen Notunterkunft sind derzeit…
Von
Kommunalverwaltung Werne
Betreff
AW: Wohnungslosigkeit in Werne [#278772]
Datum
15. Mai 2023 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Conradi, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: - In der städtischen Notunterkunft sind derzeit sieben Personen untergebracht. Es stehen insgesamt 10 Platze für Männer und 4 Plätze für Frauen zur Verfügung. - in Werne wurden keine baulichen Maßnahmen der sogenannten "defensiven Architektur" vorgenommen und es sind derartige Maßnahmen auch nicht geplant. - in den letzten Jahren erfolgten keine Platzverweise oder andere Maßnahmen gegenüber wohnungslosen Menschen. - da keine Maßnahmen gegenüber wohnungslosen Menschen vorgenommen oder geplant sind, gibt es auch keine Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen