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Wohnungsregistrierungen und Vergaben in 2020

aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes sind viele Bürger auf Wohnungsvergaben durch die Stadtverwaltungen inklusive deren Wohnungsbaugesellschaften angewiesen:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/6636857.pdf

Die Tabelle 20 auf Seite 62 ist mehr als dürftig und spiegelt nicht die Vergaberegeln wieder wie es das Bayerische Staatsministerium für Wohnen Bau und Verkehr im Schreiben vom 25.05.2021 vorgibt (siehe andere Anfrage).
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/6636857.pdf

Es wird deshalb um detaillierte Auskunft über die Wohnungsvergaben gebeten, unter Berücksichtigung folgender Parameter:
- Nationalität
- Aufenthaltsstatus
- Registrierungen nach Punkten + Rangstufe
- Erst- und Wiedervergaben nach Punkten + Rangstufe
- Haushaltsgrößen
- Berücksichtigung der Anwesenheitszeiten Hauptwohnsitz

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr Ant…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohnungsregistrierungen und Vergaben in 2020 [#223990]
Datum
26. Juni 2021 12:14
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes sind viele Bürger auf Wohnungsvergaben durch die Stadtverwaltungen inklusive deren Wohnungsbaugesellschaften angewiesen: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/6636857.pdf Die Tabelle 20 auf Seite 62 ist mehr als dürftig und spiegelt nicht die Vergaberegeln wieder wie es das Bayerische Staatsministerium für Wohnen Bau und Verkehr im Schreiben vom 25.05.2021 vorgibt (siehe andere Anfrage). https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/6636857.pdf Es wird deshalb um detaillierte Auskunft über die Wohnungsvergaben gebeten, unter Berücksichtigung folgender Parameter: - Nationalität - Aufenthaltsstatus - Registrierungen nach Punkten + Rangstufe - Erst- und Wiedervergaben nach Punkten + Rangstufe - Haushaltsgrößen - Berücksichtigung der Anwesenheitszeiten Hauptwohnsitz
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223990/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Wohnungsregistrierungen und Vergaben in 2020 [#223990]
Datum
28. Juni 2021 08:57
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
#223990 Sehr Antragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
#223990
Datum
12. Juli 2021 11:39
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
21_897_EA_aktuell_ohne_Namen.odt
21,3 KB
Sehr Antragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.