Wohnungsumzug am 01.04.2020 Ausgangsbeschränkung
ich habe für den 01.04.2020 ein Umzugsunternehmen (gewerblich) für meinen Umzug beauftragt. Darf der Umzug stattfinden? Ich selbst müsste mit einem Taxi zum neuen Wohnort (50 km Entfernung) fahren. Der Unternehmer kommt mit 3 Leuten. Dürfte ich vom neuen Wohnort mit dem Taxi oder meinem Lebensgefährten auch zur alten Wohnung zurückfahren, um die Wohnung für die Übergabe an den Nachmieter (zum 30.04.) herzurichten? Ich bin schwerbehindert mit Merkzeichen "G".
Ich würde selbstverständlich alle Vorsichtsmaßnahmen (Mundschutz, Abstand etc.)
beachten. Danke für Ihre Hilfe
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum23. März 2020
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25. April 2020
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