Wohnungsumzug am 01.04.2020 Ausgangsbeschränkung

Anfrage an: Landratsamt München

ich habe für den 01.04.2020 ein Umzugsunternehmen (gewerblich) für meinen Umzug beauftragt. Darf der Umzug stattfinden? Ich selbst müsste mit einem Taxi zum neuen Wohnort (50 km Entfernung) fahren. Der Unternehmer kommt mit 3 Leuten. Dürfte ich vom neuen Wohnort mit dem Taxi oder meinem Lebensgefährten auch zur alten Wohnung zurückfahren, um die Wohnung für die Übergabe an den Nachmieter (zum 30.04.) herzurichten? Ich bin schwerbehindert mit Merkzeichen "G".
Ich würde selbstverständlich alle Vorsichtsmaßnahmen (Mundschutz, Abstand etc.)
beachten. Danke für Ihre Hilfe

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich habe für den 01.04.202…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohnungsumzug am 01.04.2020 Ausgangsbeschränkung [#183160]
Datum
23. März 2020 09:37
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe für den 01.04.2020 ein Umzugsunternehmen (gewerblich) für meinen Umzug beauftragt. Darf der Umzug stattfinden? Ich selbst müsste mit einem Taxi zum neuen Wohnort (50 km Entfernung) fahren. Der Unternehmer kommt mit 3 Leuten. Dürfte ich vom neuen Wohnort mit dem Taxi oder meinem Lebensgefährten auch zur alten Wohnung zurückfahren, um die Wohnung für die Übergabe an den Nachmieter (zum 30.04.) herzurichten? Ich bin schwerbehindert mit Merkzeichen "G". Ich würde selbstverständlich alle Vorsichtsmaßnahmen (Mundschutz, Abstand etc.) beachten. Danke für Ihre Hilfe
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 183160 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie uns eine Rufnummer, sodass wir Sie telefonisch kontaktieren können. Mit freu…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Wohnungsumzug am 01.04.2020 Ausgangsbeschränkung [#183160]
Datum
24. März 2020 07:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie uns eine Rufnummer, sodass wir Sie telefonisch kontaktieren können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Meine Telefonnummer lautet: [geschwärzt] oder [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwär…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wohnungsumzug am 01.04.2020 Ausgangsbeschränkung [#183160]
Datum
24. März 2020 07:52
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Meine Telefonnummer lautet: [geschwärzt] oder [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 183160 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt München
Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde Sie bitten sich beim bayerischen Ministerium/ Gesundheitsministerium das f…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Wohnungsumzug am 01.04.2020 Ausgangsbeschränkung [#183160]
Datum
24. März 2020 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde Sie bitten sich beim bayerischen Ministerium/ Gesundheitsministerium das für die Allgemeinverfügung zuständig ist zu wenden, da wir Ihnen nicht mit 100%'er Gewissheit bestätigen können, dass der Umzug kein Problem mit sich bringt. Das Landratsamt München ist für die Bestätigung ob es in Ordnung ist oder nicht, nicht verantwortlich und auch nicht die richtige Anlauf stelle. Trotz unseres Telefonats von heute, bitte ich Sie daher sich lieber die Bestätigung einzuholen. Mit freundlichen Grüßen