Wolfgang Schäuble-Luis de Guindos Korrespondenz

- Sämtliche Korrespondenz, an der Bundesminister Wolfgang Schäuble mit dem spanischen Wirtschaftsminister Luis de Guindos beteilit war, zwischen dem 20. Dezember 2011 und dem 11. Februar 2012. Die angefragten Dokumente beziehen sich unter anderem auf Briefe, E-Mails, Aufzeichnungen von Gesprächen, Gesprächsvorbereitungen sowie Vermerke, die zwischen beiden Seiten ausgetauscht wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Februar 2017
  • Frist
    11. März 2017
  • Ein:e Follower:in
Luisa Izuzquiza
Luisa Izuzquiza (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Korr…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Luisa Izuzquiza (FragDenStaat)
Betreff
Wolfgang Schäuble-Luis de Guindos Korrespondenz [#20245]
Datum
7. Februar 2017 19:14
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Korrespondenz, an der Bundesminister Wolfgang Schäuble mit dem spanischen Wirtschaftsminister Luis de Guindos beteilit war, zwischen dem 20. Dezember 2011 und dem 11. Februar 2012. Die angefragten Dokumente beziehen sich unter anderem auf Briefe, E-Mails, Aufzeichnungen von Gesprächen, Gesprächsvorbereitungen sowie Vermerke, die zwischen beiden Seiten ausgetauscht wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Luisa Izuzquiza << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Luisa Izuzquiza << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Luisa Izuzquiza (FragDenStaat)
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Zwischennachricht und Hinweise zu Gebühren und Kosten Anliegendes Sc…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Zwischennachricht und Hinweise zu Gebühren und Kosten
Datum
22. Februar 2017 13:51
Status
Warte auf Antwort
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis.
Luisa Izuzquiza
Luisa Izuzquiza (FragDenStaat)
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Zwischennachricht und Hinweise zu Gebühren und Kosten [#20245] S…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Luisa Izuzquiza (FragDenStaat)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Zwischennachricht und Hinweise zu Gebühren und Kosten [#20245]
Datum
7. März 2017 10:39
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte/r Herr/Frau Weber, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich halte an der Anfrage fest. Ich wundere mich etwas, dass die Anfrage einen solch großen Aufwand verursacht, zumal der angefragte Zeitraum lediglich acht Wochen umfasst. In << Adresse entfernt >> werden derartigen Daten elektronisch gespeichert und sind per interner Suchmaschine erfassbar. Ich beziehe mich vor allem auf Daten in Bezug auf spanische Gesetze zur Arbeitsmarktsreform (Real Decreto-ley 10/2010, de 16 de junio, de medidas urgentes para la reforma del mercado laboral; Ley 35/2010, de 17 de septiembre, de medidas urgentes para la reforma del mercado de trabajo; Ley 35/2010, de 17 de septiembre, de medidas urgentes para la reforma del mercado de trabajo). Mit freundlichen Grüßen Luisa Izuzquiza Anfragenr: 20245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Luisa Izuzquiza << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Ihr IFG Antrag vom 7. Februar 2017
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG Antrag vom 7. Februar 2017
Datum
7. April 2017 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 7. Februar 2017 sowie Ihre E-Mail vom 7. März 2017 An…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 7. Februar 2017 sowie Ihre E-Mail vom 7. März 2017
Datum
4. Mai 2017 14:44
Status
61,0 KB
Angefügtes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.