Würdigung durch Peter Beuth im Wetzlar Kurier

Sämtlichen Schriftwechsel zur Würdigung des CDU-Politikers Hans-Jürgen Irmer durch Innenminister Peter Beuth, die im “Wetzlar Kurier” (Ausgabe September 09/2023, Seite 4) abgedruckt wurde. Z.B. zur Anfrage der Redaktion, etwaigen Rückfragen und die Würdigung an sich.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Frage, ob die Würdigung im Hessischen Innenministerium verfasst wurde? Falls ja, wie viele Mitarbeiter waren damit befasst und welcher Zeitaufwand ist dabei entstanden? Falls nein, wer hat die Würdigung verfasst und warum ist dann das Amt des Ministers angegeben?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
Markus Müller
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlichen Schriftwechsel zur Wür…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Markus Müller
Betreff
Würdigung durch Peter Beuth im Wetzlar Kurier [#288088]
Datum
11. September 2023 18:21
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtlichen Schriftwechsel zur Würdigung des CDU-Politikers Hans-Jürgen Irmer durch Innenminister Peter Beuth, die im “Wetzlar Kurier” (Ausgabe September 09/2023, Seite 4) abgedruckt wurde. Z.B. zur Anfrage der Redaktion, etwaigen Rückfragen und die Würdigung an sich. Insbesondere vor dem Hintergrund der Frage, ob die Würdigung im Hessischen Innenministerium verfasst wurde? Falls ja, wie viele Mitarbeiter waren damit befasst und welcher Zeitaufwand ist dabei entstanden? Falls nein, wer hat die Würdigung verfasst und warum ist dann das Amt des Ministers angegeben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Müller Anfragenr: 288088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288088/
Mit freundlichen Grüßen Markus Müller

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/040 Sehr geehrter Herr Müller, mit E-Mail vom 11. September 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Würdigung durch Peter Beuth im Wetzlar Kurier [#288088]
Datum
21. September 2023 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-23/040 Sehr geehrter Herr Müller, mit E-Mail vom 11. September 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen sämtlichen Schriftwechsel im Zusammenhang mit der Würdigung des CDU-Politikers Hans-Jürgen Irmer durch Herrn Minister Beuth, die im “Wetzlar Kurier” (Ausgabe September 09/2023, Seite 4) abgedruckt wurde, zu senden. Die mit dem Antrag begehrten Informationen können nicht erteilt werden. Der in § 80 Abs. 1 Satz 1 HDSIG gewährte Anspruch auf Informationszugang gegenüber öffentlichen Stellen besteht nur in Bezug auf amtliche Informationen. Nach § 80 Abs. 1 Satz 3 HDSIG sind amtliche Informationen alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören jedoch nicht dazu (§ 80 Abs. 1 Satz 4 HDSIG). Die Prüfung hat ergeben, dass hier keine amtliche Informationen im Sinn dieser Regelungen zu ihrem Anliegen verfügbar sind. Ihr Antrag auf Informationszugang wird deshalb abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen