Wuhan Studie zu Asymptomatischer Verbreitung von Corona bzw Covid 19

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Guten Tag

Ist Ihnen diese Information bekannt:
https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w
Darin wird doch quasi das Superspreading (Ansteckung vieler) von symptomlosen und auf Corona/Covid positiv getesteten quasi ausgeschlossen?
Werden Sie ihre Test Strategie entsprechend anpassen?
Wenn ja ? Ausschließlich auf Personen mit Corona/Covid spezifischen Symptomen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • 3 Follower:innen
Dirk Herrmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag Ist I…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Dirk Herrmann
Betreff
Wuhan Studie zu Asymptomatischer Verbreitung von Corona bzw Covid 19 [#211132]
Datum
6. Februar 2021 13:25
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag Ist Ihnen diese Information bekannt: https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w Darin wird doch quasi das Superspreading (Ansteckung vieler) von symptomlosen und auf Corona/Covid positiv getesteten quasi ausgeschlossen? Werden Sie ihre Test Strategie entsprechend anpassen? Wenn ja ? Ausschließlich auf Personen mit Corona/Covid spezifischen Symptomen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dirk Herrmann Anfragenr: 211132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211132/
Mit freundlichen Grüßen Dirk Herrmann
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.02.2021 [#211132] 2021-065 Sehr geehrter Herr Herrm…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.02.2021 [#211132] 2021-065
Datum
10. Februar 2021 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Herrmann, wir kommen zurück auf Ihre o. g. Anfrage, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die im menschlichen Gedächtnis gespeicherte geordnete Datenmenge (z. B. das „Wissen“ eines Behördenmitarbeiters) ist mangels sächlicher Verkörperung keine „Information“ i. S. d. IFG (Schoch IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 2 Rn. 25). Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet. Ihre Anfrage wurde an das zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Nachfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
AW: Teststrategie Sehr geehrter Herr Herrmann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Externe Quellen können wir kapazitä…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Teststrategie
Datum
25. Februar 2021 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Herrmann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Externe Quellen können wir kapazitätsbedingt nicht kommentieren. Informationen zur Teststrategie finden Sie unter www.rki.de/covid-19-teststrategie. Diese wird regelmäßig aktualisiert und angepasst. Zum Thema Superspreading und Ansteckung ist ggf. der Steckbrief hilfreich, abrufbar unter www.rki.de/covid-19-steckbrief. Viele weitere Informationen sind erhältlich unter www.rki.de/covid-19 Alles Gute für Sie! Mit freundlichen Grüßen
Dirk Herrmann
AW: Teststrategie [#211132] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Information. Ich konkretisiere me…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Dirk Herrmann
Betreff
AW: Teststrategie [#211132]
Datum
25. Februar 2021 17:20
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Information. Ich konkretisiere meine Frage. 1. Findet diese abgeschlossene und veröffentlichte Wuhan Studie, Einzug in ihre Forschungsarbeit? 2. Werden Forschungen/Studien aus anderen Ländern und Forschungsinstituten genutzt? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 211132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211132/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Dirk Herrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Februar 2021 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
AW: Teststrategie [#211132] Im Steckbrief (siehe unsere erste Antwort) steht u.a.: "Schließlich gibt es vermu…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Teststrategie [#211132]
Datum
25. Februar 2021 19:11
Status
Im Steckbrief (siehe unsere erste Antwort) steht u.a.: "Schließlich gibt es vermutlich auch Ansteckungen durch Personen, die zwar infiziert und infektiös waren, aber gar nicht erkrankten (asymptomatische Übertragung). Diese Ansteckungen spielen vermutlich jedoch eine untergeordnete Rolle (67)." www.rki.de/covid-19-steckbrief Wie Sie der Teststrategie unter www.rki.de/covid-19-teststrategie entnehmen können, sollten asymptomatische Personen nicht ohne Anlass, sondern möglichst nur in ganz bestimmten Situationen getestet werden, oberste Priorität hat die Testung symptomatischer Patienten. Ein Test ist immer eine Momentaufnahme und kann z.B. in der Inkubationszeit noch negativ ausfallen. Positive Antigentests gehen nicht in die Meldedaten ein. Bei weiteren Fragen können ggf. Fachgesellschaften (www.awmf.org) und Universitätskliniken weiterhelfen. Mit herzlichen Grüßen