Wurde die Aufforderung der Planung des Rückbaus der Gasnetze (durch Patrick Graichen) inzwischen zurückgezogen oder widerrufen?

Wurde die Aufforderung von Patrick Graichen an die Stadtwerke im Rahmen der Handelsblatt-Veranstaltung "Stadtwerke 2022" vom 10.-11. Mai, den Rückbau der Gasnetze zu planen [1], inzwischen zurückgezogen bzw. widerrufen - oder wird dies evtl. sogar weiter forciert? Was ist der Stand der Dinge in dieser Angelegenheit? Warum erfolgte diese Aufforderung - was war/ist das Ziel des Rückbaus des für die deutsche Energieversorgung essentiellen Gasnetzes?
[1] https://www.dvgw.de/der-dvgw/aktuelles/meldungen/meldung-vom-23052022-verbaende-kritisieren-aussagen-zu-rueckbau-von-gasnetz

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurde die Aufforderung von Patrick Gr…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Wurde die Aufforderung der Planung des Rückbaus der Gasnetze (durch Patrick Graichen) inzwischen zurückgezogen oder widerrufen? [#277983]
Datum
4. Mai 2023 10:14
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde die Aufforderung von Patrick Graichen an die Stadtwerke im Rahmen der Handelsblatt-Veranstaltung "Stadtwerke 2022" vom 10.-11. Mai, den Rückbau der Gasnetze zu planen [1], inzwischen zurückgezogen bzw. widerrufen - oder wird dies evtl. sogar weiter forciert? Was ist der Stand der Dinge in dieser Angelegenheit? Warum erfolgte diese Aufforderung - was war/ist das Ziel des Rückbaus des für die deutsche Energieversorgung essentiellen Gasnetzes? [1] https://www.dvgw.de/der-dvgw/aktuelles/meldungen/meldung-vom-23052022-verbaende-kritisieren-aussagen-zu-rueckbau-von-gasnetz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277983/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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