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ZAB: Personalsituation, Zumutbarkeit der Bearbeitungszeiten, Einklang mit dem Bologna-Prozess

1.) Eine Stellenübersicht, aus der hervorgeht, wieviele Sachbearbeiter/-innen (keine Leitungsfunktion) derzeit mit der Begutachtung von Hochschulabschlüssen aus EU-Staaten befasst sind und wieviele Stellen davon innerhalb der nächsten 6 Monate aufgrund von Mutterschutz/Elternzeit, etc. (vorübergehend) neu besetzt werden müssen.

2.) Eine Übersicht oder einfache Aufstellung darüber, wie viele der gestellten Anfragen überhaupt im veranschlagten Zeitraum von 3 Monaten vollständig bearbeitet werden. Möglicherweise auch im Vergleich zu zurückliegenden Jahren (in denen die Bearbeitungszeit auch noch kürzer veranschlagt wurde).

3.) Eine Stellungnahme darüber, inwiefern der Prozess der Anerkennung von innerhalb der EU erworbenen Hochschulabschlüssen an voll akkreditierten Universitäten im Einklang mit dem Bologna-Prozess steht. Diese langwierigen, kostspieligen Prüfungen stehen meines Erachtens nach in direktem Konflikt mit den Zielen des Bologna-Prozesses und fungieren wie künstlich installierte Hürden. Inwiefern stellt dieser Prozess (speziell auf EU-Hochschulabschlüsse bezogen) einen Nutzen für die deutsche und/oder die europäische Gesellschaft dar, wenn der Bologna-Prozess bereits für die Vergleichbarkeit, Mobilität und Zusammenarbeit eingeführt wurde?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ZAB: Personalsituation, Zumutbarkeit der Bearbeitungszeiten, Einklang mit dem Bologna-Prozess [#250366]
Datum
1. Juni 2022 10:16
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Eine Stellenübersicht, aus der hervorgeht, wieviele Sachbearbeiter/-innen (keine Leitungsfunktion) derzeit mit der Begutachtung von Hochschulabschlüssen aus EU-Staaten befasst sind und wieviele Stellen davon innerhalb der nächsten 6 Monate aufgrund von Mutterschutz/Elternzeit, etc. (vorübergehend) neu besetzt werden müssen. 2.) Eine Übersicht oder einfache Aufstellung darüber, wie viele der gestellten Anfragen überhaupt im veranschlagten Zeitraum von 3 Monaten vollständig bearbeitet werden. Möglicherweise auch im Vergleich zu zurückliegenden Jahren (in denen die Bearbeitungszeit auch noch kürzer veranschlagt wurde). 3.) Eine Stellungnahme darüber, inwiefern der Prozess der Anerkennung von innerhalb der EU erworbenen Hochschulabschlüssen an voll akkreditierten Universitäten im Einklang mit dem Bologna-Prozess steht. Diese langwierigen, kostspieligen Prüfungen stehen meines Erachtens nach in direktem Konflikt mit den Zielen des Bologna-Prozesses und fungieren wie künstlich installierte Hürden. Inwiefern stellt dieser Prozess (speziell auf EU-Hochschulabschlüsse bezogen) einen Nutzen für die deutsche und/oder die europäische Gesellschaft dar, wenn der Bologna-Prozess bereits für die Vergleichbarkeit, Mobilität und Zusammenarbeit eingeführt wurde?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250366/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Ihre Anfrage vom 01.06.2022 / #250366 Sehr geehrte(r) Antragssteller(in), ich weise Sie darauf hin, dass eine Bear…
Sehr geehrte(r) Antragssteller(in), ich weise Sie darauf hin, dass eine Bearbeitung von anonymen Antragsstellungen nicht erfolgt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln (Urt. v. 18. März 2021 - 13 K 1189/20). Wenn Sie an Ihrem Antragsbegehren festhalten möchten, teilen Sie uns bitte Ihre persönliche Emailadresse mit. Unabhängig davon unterfallen konkrete inhaltliche beziehungsweise fachliche Fragestellungen nicht dem Anwendungsbereich des IFG Berlin. Hierzu werden keine Stellungnahme abgegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 01.06.2022 / #250366 [#250366] Sehr geehrte Damen und Herren, Wie gewünscht, die E-Mail Adre…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 01.06.2022 / #250366 [#250366]
Datum
9. Juni 2022 20:08
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Wie gewünscht, die E-Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250366/

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Ihre Anfrage vom 09.06.2022 / (#250366) Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben…
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 09.06.2022 (#250366). Ihre uns gegenüber angegebene Emailadresse "<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>" erfüllt nicht die Anforderung an die Mitteilung eines vollständigen Vor- und Nachnamens oder einer Emailadresse, welche diese Namensbestandteile erkennen lässt. Die Anonymisierung Ihrer Person wurde von Ihnen daher noch nicht vollständig beseitigt. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage setzt die Mitteilung Ihres Vor- und Nachnamens bzw. eine Emailadresse mit Ihrem Vor- und Nachnamen voraus. Ferner weisen wir nochmal darauf hin, dass konkrete beziehungsweise inhaltliche Fragestellungen nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des IFG Berlin unterfallen. Stellungnahmen hierzu werden von uns nicht abgegeben. Mit freundlichen Grüßen
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