Zahl Beschäftigter mit ostdeutscher Biographie in Bundesbehörden

Gleichberechtigung von Personen mit ostdeutscher Biographie ist nicht allein eine Frage der Besetzung von Spitzenpositionen wie Abteilungsleitungen oder Staatssekretariatsposten. Gleichberechtigung -insbesondere in hierarchisch aufgebauten Behörden oder anderen staatlichen Institutionen - braucht eine Basis. Diese Basis ist in Behörden die Einstellung und die Förderung durch Beförderung von Personen mit ostdeutscher Biographie.
Gerade in Behörden mit Sitz in den alten Bundesländern scheint dies nach wie vor ein Problem.zu sein. Fehlende Förderung oder sogar Diskriminierung von Personen mit ostdeutscher Biographie erscheint jedenfalls nicht ausgeschlossen.

Es ist zweifelhaft, ob die BRD dem durch eine verbindliche Ausgestaltung der entsprechenden Einstellungs- und Beförderungsgrundsätze bzw. Beurteilungsrichtlinien angemessen entgegenwirkt bzw. angemessene Anreize zur Gleichstellung oder Förderung bei Unterrepräsentation von Beschäftigten mit ostdeutscher Biographie setzt.

Bitte geben Sie an, wie viele Beschäftigte mit ostdeutscher Biographie am 01.06.2022 jeweils in den verschiedenen obersten Bundesbehörden und Bundesoberbehörden beschäftigt waren. Bitte geben Sie die Zahl der Beschäftigen in absoluten Zahlen und in relativen Zahlen gemessen am Gesamtbestand der jeweiligen obersten Bundesbehörde oder Bundesoberbehörde zu diesem Stichtag an. Bitte geben Sie darüber hinaus den Hauptsitz der jeweiligen obersten Bundesbehörde oder Bundesoberbehörde an.

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  • Datum
    4. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gleichberechtigun…
An Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland Details
Von
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Betreff
Zahl Beschäftigter mit ostdeutscher Biographie in Bundesbehörden [#250565]
Datum
4. Juni 2022 09:34
An
Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gleichberechtigung von Personen mit ostdeutscher Biographie ist nicht allein eine Frage der Besetzung von Spitzenpositionen wie Abteilungsleitungen oder Staatssekretariatsposten. Gleichberechtigung -insbesondere in hierarchisch aufgebauten Behörden oder anderen staatlichen Institutionen - braucht eine Basis. Diese Basis ist in Behörden die Einstellung und die Förderung durch Beförderung von Personen mit ostdeutscher Biographie. Gerade in Behörden mit Sitz in den alten Bundesländern scheint dies nach wie vor ein Problem.zu sein. Fehlende Förderung oder sogar Diskriminierung von Personen mit ostdeutscher Biographie erscheint jedenfalls nicht ausgeschlossen. Es ist zweifelhaft, ob die BRD dem durch eine verbindliche Ausgestaltung der entsprechenden Einstellungs- und Beförderungsgrundsätze bzw. Beurteilungsrichtlinien angemessen entgegenwirkt bzw. angemessene Anreize zur Gleichstellung oder Förderung bei Unterrepräsentation von Beschäftigten mit ostdeutscher Biographie setzt. Bitte geben Sie an, wie viele Beschäftigte mit ostdeutscher Biographie am 01.06.2022 jeweils in den verschiedenen obersten Bundesbehörden und Bundesoberbehörden beschäftigt waren. Bitte geben Sie die Zahl der Beschäftigen in absoluten Zahlen und in relativen Zahlen gemessen am Gesamtbestand der jeweiligen obersten Bundesbehörde oder Bundesoberbehörde zu diesem Stichtag an. Bitte geben Sie darüber hinaus den Hauptsitz der jeweiligen obersten Bundesbehörde oder Bundesoberbehörde an.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250565/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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