Zahl der Anrufe nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Ich ersuche Sie um Auskünfte zu Zahlen im Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

1. Wie oft wurde der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit seit dem Inkrafttreten des IFG nach § 12 Abs. 1 IFG angerufen?
2. Wie oft hat der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit zu Gunsten des Anrufenden entschieden?
3. Wie oft hat der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit einen Antrag nach § 12 Abs. 1 IFG abgelehnt?

Bitte schlüsseln Sie diese Zahlen nach Jahren auf, wenn dies möglich ist. Sollten Ihnen diese Daten nicht vollständig vorliegen, übermitteln Sie mir bitte die Daten, soweit vorhanden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich ersuche Sie um …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahl der Anrufe nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#209173]
Datum
20. Januar 2021 11:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich ersuche Sie um Auskünfte zu Zahlen im Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). 1. Wie oft wurde der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit seit dem Inkrafttreten des IFG nach § 12 Abs. 1 IFG angerufen? 2. Wie oft hat der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit zu Gunsten des Anrufenden entschieden? 3. Wie oft hat der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit einen Antrag nach § 12 Abs. 1 IFG abgelehnt? Bitte schlüsseln Sie diese Zahlen nach Jahren auf, wenn dies möglich ist. Sollten Ihnen diese Daten nicht vollständig vorliegen, übermitteln Sie mir bitte die Daten, soweit vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209173/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Antragsteller/in bitte betrachten Sie Anfrage 209173 als hinfällig. Eine Bearbeitung ihrerseits ist…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zahl der Anrufe nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#209173]
Datum
28. Januar 2021 13:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in bitte betrachten Sie Anfrage 209173 als hinfällig. Eine Bearbeitung ihrerseits ist nicht länger notwendig, da ich die Anfrage zurückziehe. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209173/