Zahl der Femizide in NRW

Die Anzahl der Femizide, die in Nordrhein-Westfalen seit der Erfassung gezählt worden sind. Falls keine differenzierte Erfassung von Femiziden möglich ist, bitte ich Sie prozentual offenzulegen, wie viele Frauen und Mädchen seit 2018 pro Jahr ermordet worden sind. Sofern keine Informationen vorhanden sind, bitte ich um Beantwortung, ob das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen plant, eine solche Statistik zu führen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahl der Femizide in NRW [#289593]
Datum
5. Oktober 2023 12:07
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Femizide, die in Nordrhein-Westfalen seit der Erfassung gezählt worden sind. Falls keine differenzierte Erfassung von Femiziden möglich ist, bitte ich Sie prozentual offenzulegen, wie viele Frauen und Mädchen seit 2018 pro Jahr ermordet worden sind. Sofern keine Informationen vorhanden sind, bitte ich um Beantwortung, ob das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen plant, eine solche Statistik zu führen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289593/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (I…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG - Antrag - Zahl der Femizide in NRW [#289593]
Datum
12. Oktober 2023 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Das IFG NRW zielt auf in der angerufenen Behörde vorhandene Informationen ab; eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. (§ 4 Abs. 1 IFG NRW). Zu Ihrer Fragestellung kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Datenbasis für die Beantwortung von Fragestellungen zur Kriminalitätsentwicklung oder der Auswertung einzelner Kriminalitätsphänomene ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Nordrhein-Westfalen. Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern erfolgt nach bundeseinheitlich jährlich abgestimmten Richtlinien. Gemäß den Richtlinien für die Führung der PKS werden das Geschlecht des Opfers, der Verletzungsgrad sowie das Delikt erfasst. Rückschlüsse auf bestimmte Phänomene, wie beispielsweise Femizide, bei denen es sich um bewusst gegen Frauen gerichtete Gewalttaten handelt und zu deren Erkennen die Motivlage des Täters bekannt sein muss, sind durch Auswertungen der PKS nicht möglich. In der PKS werden (mögliche) Motivlagen nicht erfasst. Die Opferzahlen für den vollendeten Mord gemäß § 211 StGB von Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum vom 01.01.2018 - 31.12.2022 bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen. Opfer Straftat (vollendet) Jahr Mädchen (bis 18 Jahre) Frauen prozentualer Anteil an der Gesamtopferzahl § 211 StGB Mord § 211 StGB 2018 4 18 52,38% Mord § 211 StGB 2019 3 26 58,00% Mord § 211 StGB 2020 2 25 55,10% Mord § 211 StGB 2021 9 11 62,50% Mord § 211 StGB 2022 4 24 59,57% Darstellung der Opferzahlen von weiblichen Personen für den Deliktsbereich Mord gem. §211 StGB in NRW mit Auswertungsstand 06.10.2023 Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Diese Auskunft ergeht nach § 11 IFG NRW i.v.m. § 1 VerwGebO IFG NRW, Gebührentarif Ziffer 1.1, gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen