Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Schriftenverzeichnis, Aktenplan bzw. Überblick über Informationssammlungen des Referats 323 des MSW NRW
2. Zahl der an das Referat 323 2016, 2017 und 2018 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung des Informationsantrags schriftlich, fernmündlich bzw. persönlich gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle im Einzugsbereich des Schulministeriums (Vorfälle an Schulen, im Zusammenhang mit Schulpersonal, Vorfälle in den Bezirksregierungen bzw. im MSW NRW)
2a. aufgeschlüsselt nach Stand der Bearbeitung (Einleitung von disziplinarischen oder sonstigen Maßnahmen, Vorfall überprüft, Beschwerdeführende persönlich angehört, Beschwerde abgeholfen, Vorfall/Beschwerde als völlig unbegründet abgewiesen, Beschwerde seit 3 Monaten oder länger nicht bearbeitet etc.)
2b. aufgeschlüsselt nach Art der erfolgten Maßnahme
2c. aufgeschlüsselt nach Art des Vorfalls
2d möglichst Angaben zu durchschnittlichen Bearbeitungs- und Reaktionszeiten des Referats 323
3. Ihren Klassifizierungskatalog zur Einordnung der einzelnen Meldungen
4. Durchschnittliche Reaktionszeiten

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW [#30726]
Datum
11. Juni 2018 18:44
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Schriftenverzeichnis, Aktenplan bzw. Überblick über Informationssammlungen des Referats 323 des MSW NRW 2. Zahl der an das Referat 323 2016, 2017 und 2018 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung des Informationsantrags schriftlich, fernmündlich bzw. persönlich gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle im Einzugsbereich des Schulministeriums (Vorfälle an Schulen, im Zusammenhang mit Schulpersonal, Vorfälle in den Bezirksregierungen bzw. im MSW NRW) 2a. aufgeschlüsselt nach Stand der Bearbeitung (Einleitung von disziplinarischen oder sonstigen Maßnahmen, Vorfall überprüft, Beschwerdeführende persönlich angehört, Beschwerde abgeholfen, Vorfall/Beschwerde als völlig unbegründet abgewiesen, Beschwerde seit 3 Monaten oder länger nicht bearbeitet etc.) 2b. aufgeschlüsselt nach Art der erfolgten Maßnahme 2c. aufgeschlüsselt nach Art des Vorfalls 2d möglichst Angaben zu durchschnittlichen Bearbeitungs- und Reaktionszeiten des Referats 323 3. Ihren Klassifizierungskatalog zur Einordnung der einzelnen Meldungen 4. Durchschnittliche Reaktionszeiten Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
11. Juni 2018 18:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Empfangsbestätigung [#30726] Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu dem bisher nicht beantworteten Infor…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#30726]
Datum
19. Juni 2018 09:44
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu dem bisher nicht beantworteten Informationsantrag nach IFG NRW unter der o.g. Vorgangsnummer bitte ich um die Zusendung von entsprechenden Handlungsempfehlungen, Richtlinien, Statistiken, Bewertungsmaßstäben etc. zum Umgang mit den im Einzugsbereich des MSW NRW (still)schweigend nicht aufgegriffenen und nicht überprüften Meldungen zu rassistischen/antisemitischen und ähnlichen Vorfällen und Vorgängen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: AW: Empfangsbestätigung [#30726] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mittlerweile aus der Schulabteilung …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: Empfangsbestätigung [#30726]
Datum
25. Juni 2018 13:21
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mittlerweile aus der Schulabteilung der Bezirksregierung folgenden zitierwürdigen (Zwischen-)Bescheid zu meinem Informationsantrag erhalten, demnach dort u. a. gar keine Statistik zum Thema Rassismus/Antisemitismus geführt werde und in den Informationssammlungen keinerlei Unterlagen zu finden seien, weswegen ich Sie bitte, für die etwaige Statistik des MSW NRW die Datenerhebungskriterien für etwaige Statistiken des Schulministeriums zum Thema Rassismus/Antisemitismus mitzuteilen. Hier die besagte Antwort aus der Bezirksregierung, die ich in Kürze der Öffentlichkeit über fragdenstaat.de zur Verfügung stellen werde: "Sehr geehrt<< Anrede >> Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
AW: AW: AW: Empfangsbestätigung [#30726] Sehr geehrte Damen und Herren, während ich auf Ihren Bescheid zu meinem …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: AW: Empfangsbestätigung [#30726]
Datum
4. Juli 2018 20:27
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, während ich auf Ihren Bescheid zu meinem Informationsantrag vom 11.6.18 warte, habe ich aus der Schulabteilung der Bezirksregierung weitere Informationen über das Nichtvorhandensein von Handlungsempfehlungne und sonstigen Informationen erhalten, bitte daher um die Spezifizierung der in Ihren Unterlagen nachlesbaren Erhebungskriterien für etwaige Statistiken des Schulministeriums sowie Fortbildungs- und sonstige Sensibilisierungsunterlagen. Zunächst schrieb die Schulabteilung der Bezirksregierung: "In der Schulabteilung der Bezirksregierung Köln gibt es keine Unterlagen der von Ihnen genannten Art zum Thema Rassismus/ Antisemitismus." Immerhin konnte dann nach meinem Hinweis 1 Rundschreiben an die Bezirksregierungen, Schulen etc. vom 8.5.18 identifiziert werden. Die folgende Auskunft der Schulabteilung der Bezirksregierung im Hinblick auf die Weiterleitung des besagten Rundschreibens des MSW NRW an alle Dezernate der Bezirksresgierung ist aber für meine obige Frage relevant, da nach verbindlicher Mitteilung der Schulabteilung der Bezirksregierung "eine konkrete Handlungsempfehlung damit nicht verbunden [war], da die Schulen dieses Schreiben bereits über den elektronischen Verteiler direkt durch das Schulministerium erhalten hatten". Ich hebe hier auf die Erhebungskriterien für etwaige Statistiken und Sensibilisierungsunterlagen des Ministeriums ab, da die zitierwürdige Antwort der Bezirksregierung offenbar das Problem des Rassismus/Antisemitismus ausschließlich an die Schulen delegiert und neben der Adressierung der Bezirksregierung im Briefkopf des allgemein gehaltenen Rundschreibens durch das Ministerium die bekannten, allgemeinen Erkenntnisse der Rassismus-/Antisemitismusforschung nicht beachtet, demnach es sich um gesamtgesellschaftliche Phänomene handelt, die auch schulaufsichtliche (fach- und dienstaufsichtliche) Dimensionen haben, weil Rassismus/Antisemitismus vom Schulpersonal selbst ausgehen bzw. toleriert werden kann oder von der Kommunal-, Fach- und Dienstaufsicht ignoriert, übersehen bzw. geduldet werden kann. Hier seien auch die Medienberichte der letzten Zeit über Strategien des Nichtauftauchens in Statistiken etc. erwähnt. Es interessiert weiterhin, was in den Informationsunterlagen des Referats 323 des Schulministeriums bzw. des Schulministeriums generell zu meinem Informationsantrag zu finden ist. Falls, wie in den Informationsunterlagen der Schulabteilung der Bezirksregierung, sonst nichts zu finden ist, bitte ich um einen entsprechenden Bescheid. Vielen Dank vorab für Ihre Transparenzbemühungen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
AW: AW: AW: AW: Empfangsbestätigung [#30726] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Z…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: AW: AW: Empfangsbestätigung [#30726]
Datum
13. Juli 2018 14:20
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW“ vom 11.06.2018 (#30726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich verweise auch auf die große Bedeutung der Informationen für die Öffentlichkeit, etwa auch im Zusammenhang mit den Plänen der Einrichtung der Stelle einer/s Landesbeauftragten für Antisemitismus. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW“ [#30726]
Datum
13. Juli 2018 14:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30726 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gesetzlich vorgeschriebene Frist (max. 1 Monat) trotz Erinnerungen reaktionslos missachtet wurde. Zwischenbescheid habe ich auch nicht bekommen. Ich verweise auch auf das allgemeine öffentliche Interesse im Zusammenhang mit der Einrichtung der Stelle einer/s Landesbeauftragten für Antisemitismus. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.07.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW“ [#30726]
Datum
17. Juli 2018 14:40
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.07.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitisc…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW“ [#30726]
Datum
20. Juli 2018 14:34
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW“ vom 11.06.2018 (#30726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Falls keinerlei Informationen vorhanden seien, müssten Sie dies in einem zitierfähigen Bescheid so darstellen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, die zu Ihren Informationsunterlagen gelangt ist. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
20. Juli 2018 14:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Empfangsbestätigung [#30726] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre stereotype Eingangsbestätigu…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#30726]
Datum
20. Juli 2018 14:37
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre stereotype Eingangsbestätigung. Die Erklärung, die Sie zitieren, greift nicht durch, da der Gesetzgeber Ihnen klare Fristen für die Beantwortung von Informationsanträgen auferlegt hat. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
Re: AW: Empfangsbestätigung [#30726] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: AW: Empfangsbestätigung [#30726]
Datum
26. Juli 2018 14:55
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW“ vom 11.06.2018 (#30726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Falls Sie, was in einer Antwort verbindlich stehen müsste, keine Statistiken führen, verschaffen Sie Überblick zu jedem einzelnen Vorgang (Beschwerde, Meldung, Hinweis auf rassistische/antisemitische Vorfälle, mit welchen Institutionen Daten im einzelnen Fall ausgetauscht werden mussten, Anlass, Ergebnis etc.) Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
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Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage Akteneinsicht in das von Ihnen bisher reaktionslos verschleppte Verw…
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Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW“ vom 11.06.2018 (#30726) [#30726]
Datum
4. August 2018 16:09
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage Akteneinsicht in das von Ihnen bisher reaktionslos verschleppte Verwaltungsverfahren nach IFG NRW. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW“ vom 11.06.2018 (#30726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Benötigen Sie Aktenzeichen der Aufischt? Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
4. August 2018 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Rainer Zufall
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.6-5756/18 [#30726] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte denken Sie an die Bedeutung de…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.6-5756/18 [#30726]
Datum
15. August 2018 03:04
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte denken Sie an die Bedeutung des Themas und der Informationen sowie Ihrer öffentlich nachlesbarer Reaktionspolitik auch für politische Bildung, gesellschaftliche Arbeit, Forschung und, last but equally important, für Bildung aufgeklärter Bürger*innen. Es wäre wichtig, dass Sie gerade solche Informationen nicht reaktionslos unter einem öffentlich geschalteten Link vorenthalten. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW“ vom 11.06.2018 (#30726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
15. August 2018 03:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB am 1…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB am 13.07.2018)
Datum
16. August 2018 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, auf Ihre Anfrage vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB am 13.07.2018 )nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens sehen vor, dass ein Antrag auf Informationszugang inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB am 13.07.2018) [#30726]
Datum
16. August 2018 15:44
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre außerordentlich verspätete, zudem rechtsstaatlich in vielerlei Hinsicht zitierwürdige Antwort, die ich neben der LDI NRW auch an den Landtag etc. mit oder ohne Ihr freundliches Einverständnis weiterleiten werde. Ihr Bescheid ist formel nicht wirksam. Nun materiell zu Ihrem "Bescheid" und Verständnis vom Rechtsstaat. Die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Gesetz ausdrücklich die pseudo- bzw. anonyme Antragsstellung ermöglicht. Ein Antrag nach dem IFG NRW kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Der Gesetzgeber hat somit ausdrücklich zwei Antragsarten (mündlich und elektronisch) zugelassen, bei denen es eine sichere Identifizierbarkeit des/der Antragstellers/in eventuell nicht gegeben sein kann. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gesehen wird (s. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 13/1311) und die Ausübung von Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Staat durch die Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden sollte, hat der Gesetzgeber jedoch ganz bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung gestellt. Auch muss die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Antragstellungen allein schon deshalb gewährleistet sein, um eventuellen negativen Folgen für die Antragenden vorzubeugen. Die einzige durch den Gesetzgeber vorgesehene materielle Antragsvoraussetzung ist, dass der Antrag erkennen lassen muss, auf welche Information er gerichtet ist. Zu der Frage, ob ein elektronisch gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW zulässig ist, wurde bereits im 22. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 100 Stellung bezogen. Hierbei handelt es sich um Anträge, die über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt wurden (zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Servi...). Zudem wurde am 30.06.2016 in der 86. Innenausschusssitzung des Landtags der elektronische Zugang von Anträgen auf Informationszugang nach dem IFG NRW erörtert. Im Ausschuss stellte die Landesregierung ausdrücklich klar, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden (ich verweise hierzu auf das Protokoll, Seite 17, zu finden unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...). "Die Formlosigkeit der Antragstellung, die vom Gesetzgeber so entschieden worden ist, ist zu respektieren." Schoch, Informationsfreiheitsgesetz: IFG, Kommentar, 2016, § 7, Rn. 19. Und: "Der Antragsteller entscheidet über die Form der Antragstellung. Verbreitet ist die Antragstellung per E-Mail; auf diese Vorgehensweise des Antragstellers wird gerichtlich verschiedentlich ausdrücklich hingewiesen." [Ebd., Rn. 17] Ich rüge Ihren nicht unterschriebenen Zwischenbescheid und leite ihn an die LDI NRW weiter. Ich beantrage nach § 103 GG Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren. Lassen Sie mich informieren, wann mein Strohmann (s. Rechtssprechung) wo die Akteneinsicht abholen kann. Ich bin bereit, evtl. über meinen Strohmann (s. Rechtssprechung), mich identifizieren zu lassen und Kosten nach Voranschlag ggf. zu begleichen, falls Sie der Öffentlichkeit die Informationen im arkanen Bereich vorenthalten wollen. Es wäre wichtig, dass Ihre Behörde ein Zeichen setzt, dass sie gegen jeden Rassismus/Antisemitismus sei, und entsprechende Informationen der Öffentlichkeit nicht weiter unter grober Verletzung von Fristen vorenthält. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
AW: Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB am 13.07.2018) [#30726]
Datum
21. August 2018 10:32
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW“ vom 11.06.2018 (#30726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit sachgerecht beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Darf ich zudem noch die folgende Frage an Ihre informationsvorenthaltende Behörde formulieren? Erwarten sie auch von Opfern und Hinweisgeber*innen im Falle rassistischer und speziell antisemitischer Vorfälle eine eindeutige Identifizierbarkeit generell, im Sinne besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 der DSGVO-EU im Besonderen und ganz speziell unter öffentlich nachlesbaren Links auf fragdenstaat.de? Bitte auch hierzu alle nachlesbaren Informationen des Referats 323. Soll ich die Anfrage separat einreichen? Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
AW: Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB am 13.07.2018) [#30726]
Datum
21. August 2018 10:42
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte desinformieren Sie nicht die Öffentlichkeit, dass meine öffentlich nachlesbare Anfrage vom 11.6.18 im MSB am Tag der Fristüberschreitung (13.7.18) eingegangen sei, da, wie allseits bekannt und hier nachlesbar, die Eingangsbestätigung des MSB am 11.6.18 erfolgt war. Sie haben nun wirklich alle Fristen überschritten. Daher erlaube ich mir eine Beschwerde, mit der freundlichen Bitte um Weiterleitung an die Dienst- und Fachaufsicht. Bitte halten Sie uns über fragdenstaat.de über den Gang des Beschwerdeverfahrens auf dem Laufenden. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
AW: Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB am 11.6.2018 und nicht etwa am 13.7.2018) [#30726]
Datum
24. August 2018 20:22
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte leiten Sie die formlose Beschwerde über Ihre Kommunikations- und Reaktionspolitik konkludent später auch an die/den Landesbeauftragten für Antisemitismus weiter. Vielen Dank vorab. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW“ vom 11.06.2018 (#30726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
AW: Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB am 11.6.2018 und nicht etwa am 13.7.2018) [#30726]
Datum
4. September 2018 03:56
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre öffentlich nachlesbaren Rechtsverständnisse sind durch nichts gedeckt. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW“ vom 11.06.2018 (#30726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Haben Sie die Dienst- und die Fachaufsicht informiert? Gibt es ein Geschäftszeichen? Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
AW: Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB am 11.6.2018 und nicht etwa am 13.7.2018) [#30726]
Datum
13. September 2018 10:09
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, durch Zufall habe ich in Erfahrung bringen können, dass die Behörde, die die Informationen reaktionslos vorenthält, meinem Namensvetter, Herrn Rainer Zufall, andere Anfragen über fragdenstaat.de gem. dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot beantwortet hatte. Bitte desinformieren Sie daher nicht weiter die Öffentlichkeit über fragdenstaat.de, orientieren sich am allg. Gleichbehandlungsgebot und überdenken Sie Ihren unzulässigen Umgang mit Informationsanfragen zu Fragen des Umgangs mit Rassismus/Antisemitismus durch Ihre Behörde. Bitte leiten Sie die Anfrage mit Informationen zu Ihren Reaktionszeiten und Transparenzverständnissen anschließend konkludent an die/den Landesbeauftragten für Antisemitismus weiter. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der gemeldeten rassistischen/antisemitischen u. ä. Vorfälle an Referat 323 des MSW NRW“ vom 11.06.2018 (#30726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Automatische Antwort: Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (e…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat.de" Nr. 30726 vom 11.06.2018 (eingegangen im MSB am 11.6.2018 und nicht etwa am 13.7.2018) [#30726]
Datum
13. September 2018 10:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zurzeit nicht im Haus. Bitte beachten Sie, dass Ihre E-Mail nicht weitergeleitet und daher zeitverzögert bearbeitet wird. In dringenden Fällen senden Sie Ihre Anfrage bitte an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
209.2.3.1.6-5756/18 [#30726] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsunter…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
209.2.3.1.6-5756/18 [#30726]
Datum
20. September 2018 00:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationsunterlagen zu Rassismus/Antisemitismus an Schulen und im Zusammenhang mit Schulpersonal in NRW“ vom 11.06.2018 (#30711) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die gesetzliche Frist wurde mittlerweile um 70 Tage überschritten. Am 7.8.18 haben Sie die informationsvorenthaltende Behörde angeschrieben. Ich beantrage Akteneinsicht in den Vorgang. Für mich als Strohmann würde auch die öffentlich nachlesbare Antwort ausreichen, dass die Behörde zu keiner Reaktion auch gegenüber der LDI NRW bereit gewesen sei. Können Sie eine solche Antwort zeitnah erteilen, falls sich die Behörde auch durch Ihre Beanstandungen nicht beeindrucken lassen sollte? Ausreichen würde auch die etwaige Antwort, falls (was nicht stimmt) keinerlei Informationen vorliegen sollten. Ich würde als Strohmann eine solche Antwort mit dem Betreff "Gegen jeden Rassismus/Antisemitismus" dann an die Aufsicht weiterleiten und auswerten lassen. Mein Name ist rein zufällig identisch mit dem Namen eines anderen Antragstellers, der nach dem allg. Gleichbehandlungsgebot über fragdenstaat.de eine pseudonyme Anfrage an die Behörde gestellt hatte und die dann auch beantwortet wurde. Insofern sollte die Behörde die Öffentlichkeit durch gesetzlich nicht gedeckte Ausforschungsbedürfnisse nicht desinformieren. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Rainer Zufall
AW: 209.2.3.1.6-5756/18 [#30726] Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage Akteneinsicht in den Vorgang. Da S…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: 209.2.3.1.6-5756/18 [#30726]
Datum
20. September 2018 00:50
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage Akteneinsicht in den Vorgang. Da Sie - ohne gesetzliche Grundlage und unter Verletzung des allg. Gleichbehandlungsgebots bei Anfragen von Rainer Zufall(s) auf fragdenstaat.de an Ihre Behörde - nach meiner privaten E-Mail-Adresse gefragt werden, gebe ich diese an: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Schreiben werden dann trotzdem an meine öffentlich nachlesbare Anfrage zugestellt. Bitte setzen Sie mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Antwort ein Zeichen "Gegen jeden Antisemitismus". Andernfalls werde ich als Strohmann neben der Öffentlichkeit auch Ihre Aufsicht über Ihren Umgang mit Anfragen zum Thema und nach IFG NRW generell informieren und Ihre intolerablen Reaktionszeiten, Transparenzverständnisse und Ausforschungsbedürfnisse thematisieren. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer Zufall
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: 209.2.3.1.6-5756/18 [#30726] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.09.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 209.2.3.1.6-5756/18 [#30726]
Datum
20. September 2018 14:21
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.09.2018 wird hiermit bestätigt.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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