Zahl der Mitglieder und RentenbezieherInnen, Kriterien für Lebensbescheinigungen und zum Rückruf von Rentenzahlungen

Ihre Aufstellung zur Zahl der aktiven Mitglieder; zur Zahl der Personen, deren Mitgliedschaft beitragsfrei ruht; sowie zur Zahl der RentenempfängerInnen. Jeweils zum Stichtag 31.12.2021.
Ferner eine Angabe dazu, von wie vielen RentenempfängerInnen im Jahr 2021 vom Versorgungswerk verlangt wurde, dass sie eine so genannte Lebensbescheinigung vorlegen sollen.
Ferner eine Angabe dazu, nach welchen Kriterien das Versorgungswerk im Jahr 2021 RentenbezieherInnen auswählte, um von ihnen eine so genannte Lebensbescheinigung zu verlangen.
Ferner Angaben dazu, für wie viele RentenbezieherInnen im Jahr 2021 beim Versorgungswerk die Vermutung vorlag, dass Rentenleistungen gezahlt wurden, obwohl die Person bereits tot war.
Ferner Angaben dazu, in wie vielen Fällen es 2021 dem Versorgungswerk gelang, auf der Basis unterschriebener Formulare "Vollmacht zum Rentenbezug" von Konten der RentenbezieherInnen überzahlte Renten zurückzurufen, und in wie vielen Fällen dies nicht gelang.
Ferner Angaben dazu, welche Kriterien im Versorgungswerk bestehen, um den Mechanismus in Gang zu setzen, von "kontoführenden Stellen" (z.B. Banken und Sparkassen) überzahlte Rentenbeträge zurückzurufen.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde zum Teil beantwortet,
Zu einigen Aspekten der Anfrage lägen angeblich keine Zahlen vor.
Die Frage nach der Zahl der Personen, die 2021 eine Lebensbescheinigung vorlegen sollten, blieb unbeantwortet.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahl der Mitglieder und RentenbezieherInnen, Kriterien für Lebensbescheinigungen und zum Rückruf von Rentenzahlungen [#250673]
Datum
6. Juni 2022 14:44
An
Versorgungswerk der Architektenkammer NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Aufstellung zur Zahl der aktiven Mitglieder; zur Zahl der Personen, deren Mitgliedschaft beitragsfrei ruht; sowie zur Zahl der RentenempfängerInnen. Jeweils zum Stichtag 31.12.2021. Ferner eine Angabe dazu, von wie vielen RentenempfängerInnen im Jahr 2021 vom Versorgungswerk verlangt wurde, dass sie eine so genannte Lebensbescheinigung vorlegen sollen. Ferner eine Angabe dazu, nach welchen Kriterien das Versorgungswerk im Jahr 2021 RentenbezieherInnen auswählte, um von ihnen eine so genannte Lebensbescheinigung zu verlangen. Ferner Angaben dazu, für wie viele RentenbezieherInnen im Jahr 2021 beim Versorgungswerk die Vermutung vorlag, dass Rentenleistungen gezahlt wurden, obwohl die Person bereits tot war. Ferner Angaben dazu, in wie vielen Fällen es 2021 dem Versorgungswerk gelang, auf der Basis unterschriebener Formulare "Vollmacht zum Rentenbezug" von Konten der RentenbezieherInnen überzahlte Renten zurückzurufen, und in wie vielen Fällen dies nicht gelang. Ferner Angaben dazu, welche Kriterien im Versorgungswerk bestehen, um den Mechanismus in Gang zu setzen, von "kontoführenden Stellen" (z.B. Banken und Sparkassen) überzahlte Rentenbeträge zurückzurufen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250673/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Versorgungswerk der Architektenkammer NRW
Eingangsbestätigung (automatisch generiert) Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail wird an die zuständige An…
Von
Versorgungswerk der Architektenkammer NRW
Betreff
Eingangsbestätigung (automatisch generiert)
Datum
6. Juni 2022 14:44
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail wird an die zuständige Ansprechpartnerin beziehungsweise an den zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet. Als Mitglied, Rentner/in oder Anwärter/in können Sie ab sofort auch unser Kontaktformular unter www.vw-aknrw.de/kontakt nutzen. Damit unterstützen Sie uns, die Reaktionszeit weiter zu verkürzen. Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Körperschaft des Öffentlichen Rechts Inselstraße 27 40479 Düsseldorf T. 0211.49 23 8-0 F. 0211.49 23 8-30 vw-aknrw.de

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Versorgungswerk der Architektenkammer NRW
Zahl der RentenbezieherInnen, Kriterien für Lebensbescheinigungen
Von
Versorgungswerk der Architektenkammer NRW
Via
Briefpost
Betreff
Zahl der RentenbezieherInnen, Kriterien für Lebensbescheinigungen
Datum
5. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen