Zahl der nicht bestandenen Staatsexamen für Lehrämter im Jahre 2022

die Zahl der abgelegten zweiten Staatsprüfungen für Lehrämter im Jahr 2022, sowie die Zahl der zweiten Staatsprüfungen, die 2022 nicht bestanden wurden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Za…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahl der nicht bestandenen Staatsexamen für Lehrämter im Jahre 2022 [#305215]
Datum
6. April 2024 14:26
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Zahl der abgelegten zweiten Staatsprüfungen für Lehrämter im Jahr 2022, sowie die Zahl der zweiten Staatsprüfungen, die 2022 nicht bestanden wurden
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305215/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Im Jahr …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Zahl der nicht bestandenen Staatsexamen für Lehrämter im Jahre 2022 [#305215]
Datum
15. April 2024 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Im Jahr 2022 haben 1.774 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die Staatsprüfung abgelegt, wovon 1.586 bestanden haben. Im Folgenden die Verteilung auf die entsprechenden Lehrämter: bestanden nicht bestanden endgültig nicht bestanden Lehramt an Grundschulen 640 56 11 Lehramt an ISS/Gymnasien 870 83 34 Lehramt an beruflichen Schulen 76 3 1 gesamt 1.586 142 46 Mit freundlichen Grüßen