Zahl und Lage der erfassten / genehmigten Feuerstätten für flüssige fossile und/oder feste fossile Brennstoffe im Bereich des Bebauungsplans Nr. E1 Eberstadt Nordwest

In Ihrem Bescheid vom 19.09.2018 weisen Sie unseren Antrag auf Betrieb eines Kaminofens im Satzungsgebiet der Fernwärme in der Stadt Darmstadt zurück.

Im Widerspruchsbescheid führen Sie aus, dass keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Sie weisen aber darauf hin, dass es bereits Ausnahmegenehmigungen geben könnte, diese aber nicht mit unserem Fall vergleichbar wären. So würden es sich stets um Grundstücke handeln, die entweder am äußersten Rand der Bebauung liegen oder die sich in einem weniger dicht bebauten Gebiet befinden.

Um Ihre Argumentation nachvollziehen zu können, insbesondere im Hinblick auf das, von Ihnen selbst genannte Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 GG, erbitte ich hier um Transparenz und ersuche Auskunft darüber:

In welchem Umfang und in welchem Bereich in o.g. Bebauungsplangebiet Feuerstätten für flüssige fossile und/oder feste fossile Brennstoffe bekannt sind bzw. genehmigt wurden. Dieses bezieht ein: Herdstellen, offene Kamine, Kaminöfen, Pelletheizungen, Kachelöfen ect.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrem Beschei…
An Wissenschaftsstadt Darmstadt Bauaufsichtsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahl und Lage der erfassten / genehmigten Feuerstätten für flüssige fossile und/oder feste fossile Brennstoffe im Bereich des Bebauungsplans Nr. E1 Eberstadt Nordwest [#178545]
Datum
31. Januar 2020 15:45
An
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bauaufsichtsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrem Bescheid vom 19.09.2018 weisen Sie unseren Antrag auf Betrieb eines Kaminofens im Satzungsgebiet der Fernwärme in der Stadt Darmstadt zurück. Im Widerspruchsbescheid führen Sie aus, dass keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Sie weisen aber darauf hin, dass es bereits Ausnahmegenehmigungen geben könnte, diese aber nicht mit unserem Fall vergleichbar wären. So würden es sich stets um Grundstücke handeln, die entweder am äußersten Rand der Bebauung liegen oder die sich in einem weniger dicht bebauten Gebiet befinden. Um Ihre Argumentation nachvollziehen zu können, insbesondere im Hinblick auf das, von Ihnen selbst genannte Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 GG, erbitte ich hier um Transparenz und ersuche Auskunft darüber: In welchem Umfang und in welchem Bereich in o.g. Bebauungsplangebiet Feuerstätten für flüssige fossile und/oder feste fossile Brennstoffe bekannt sind bzw. genehmigt wurden. Dieses bezieht ein: Herdstellen, offene Kamine, Kaminöfen, Pelletheizungen, Kachelöfen ect.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178545 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bauaufsichtsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Email zuständigkeitshalber dem Städt. Rechtsamt zur Beantwortung weit…
Von
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bauaufsichtsamt
Betreff
Antw: Wtrlt: [SUSPECTED SPAM] Zahl und Lage der erfassten / genehmigten Feuerstätten für flüssige fossile und/oder feste fossile Brennstoffe im Bereich des Bebauungsplans Nr. E1 Eberstadt Nordwest [#178545]
Datum
4. Februar 2020 06:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Email zuständigkeitshalber dem Städt. Rechtsamt zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bauaufsichtsamt
Antrag nach HUIG 12.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag nach dem HUIG als zuständiges Fac…
Von
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bauaufsichtsamt
Betreff
Antrag nach HUIG 12.02.2020
Datum
10. März 2020 13:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihren Antrag nach dem HUIG als zuständiges Fachamt übernommen. Bedingt durch den Umzug des Bauaufsichtsamts und die damit verbundenen Arbeiten ist momentan der Zugriff auf die für die Auskunft erforderlichen Unterlagen nicht möglich. Wir werden Ihre Anfrage nach dem Umzug unverzüglich bearbeiten und uns schnellstmöglich, jedoch spätestens bis zum 08.04.2020, bei Ihnen melden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis im Voraus. Freundliche Grüße
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bauaufsichtsamt
Antw: Antrag nach HUIG 12.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in unserer Mail vom 10.03.2020 haben wir Ihnen mit…
Von
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bauaufsichtsamt
Betreff
Antw: Antrag nach HUIG 12.02.2020
Datum
8. April 2020 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in unserer Mail vom 10.03.2020 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir zu Ihren Antrag nach dem HUIG bis spätestens 08.04.2020 antworten. Sie fragen in welchem Bereich im genannten Bebauungsplangebiet Feuerstätten für flüssige und/oder feste fossile Brennstoffe bekannt sind bzw. genehmigt wurden. Diese Anfrage bezieht Herdstellen, offene Kamine, Kaminöfen, Pelletheizungen, Kachelöfen etc. mit ein. Die von Ihnen angeforderten Informationen enthalten unserer Ansicht nach einen Umweltbezug und sind demzufolge auch Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes. Wir prüfen derzeit noch, inwieweit wir Ihnen aus Gründen des Datenschutzes weitere Informationen zu Ihrer Anfrage zur Verfügung stellen dürfen. Hierzu werden wir uns binnen einer Woche, jedoch spätestens bis zum 17.04.2020 bei Ihnen melden. Folgende Informationen können wir Ihnen bereits jetzt zur Verfügung stellen: Es gibt für den angefragten Bereich 26 Fälle. Zwei der 26 Fälle befinden sich derzeit im laufenden Verfahren. Bei den restlichen 24 Fällen handelt es sich nicht nur um Anträge zur Befreiung von der Satzung sondern auch um Ermittlungen, ob in diesen Fällen bereits Anlagen installiert wurden, ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu haben. Die beiden einzigen positiv beschiedenen Anträge sind mit Auflagen versehen. Die Auflagen beinhalten die Erhöhung der Kamine und Nutzungsbegrenzung auf zwei Tage in einer Woche. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und verbleiben mit freundliche Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Wissenschaftsstadt Darmstadt Bauaufsichtsamt
Antw: Antrag nach HUIG 12.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in unserer letzten Mail hatte sich ein Fehler eing…
Von
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bauaufsichtsamt
Betreff
Antw: Antrag nach HUIG 12.02.2020
Datum
17. April 2020 09:17
Status
78,1 KB
80,9 KB
66,5 KB
79,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in unserer letzten Mail hatte sich ein Fehler eingeschlichen, den wir im Folgenden korrigieren möchten: Es gibt für den angefragten Bereich 29 Fälle. Bei 24 Fällen handelt es sich nicht nur um Anträge zur Befreiung von der Satzung sondern auch um Ermittlungen, ob in diesen Fällen bereits Anlagen installiert wurden, ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu haben. Hierunter sind auch Fälle, die noch nicht abgeschlossen und Fälle die negativ beschieden worden sind. Von den restlichen fünf Fällen wurden lediglich vier positiv beschieden. Ein Fall wurde falsch zugeordnet. Wir haben Ihnen für das angefragte Gebiet die positiv beschiedenen Anträge beigefügt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir Sie nicht dazu berechtigen, die zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte weiterzugeben. Bei Rückfragen können Sie gerne auf uns zukommen. Freundliche Grüße