Zahl und Lage der erfassten / genehmigten Feuerstätten für flüssige fossile und/oder feste fossile Brennstoffe im Bereich des Bebauungsplans Nr. E1 Eberstadt Nordwest
In Ihrem Bescheid vom 19.09.2018 weisen Sie unseren Antrag auf Betrieb eines Kaminofens im Satzungsgebiet der Fernwärme in der Stadt Darmstadt zurück.
Im Widerspruchsbescheid führen Sie aus, dass keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Sie weisen aber darauf hin, dass es bereits Ausnahmegenehmigungen geben könnte, diese aber nicht mit unserem Fall vergleichbar wären. So würden es sich stets um Grundstücke handeln, die entweder am äußersten Rand der Bebauung liegen oder die sich in einem weniger dicht bebauten Gebiet befinden.
Um Ihre Argumentation nachvollziehen zu können, insbesondere im Hinblick auf das, von Ihnen selbst genannte Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 GG, erbitte ich hier um Transparenz und ersuche Auskunft darüber:
In welchem Umfang und in welchem Bereich in o.g. Bebauungsplangebiet Feuerstätten für flüssige fossile und/oder feste fossile Brennstoffe bekannt sind bzw. genehmigt wurden. Dieses bezieht ein: Herdstellen, offene Kamine, Kaminöfen, Pelletheizungen, Kachelöfen ect.
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Januar 2020
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3. März 2020
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