Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020

Die Zahlen für Stille SMS, die Ihre Behörde 2020 nach §100 StPO versandt hat.

Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).

Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.

Schließlich bitte ich um Mitteilung, welche Software von der Polizei für den Versand Stiller SMS genutzt wird bzw. welcher private Dienstleister den Versand übernimmt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zahlen für Stille …
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020 [#208019]
Datum
6. Januar 2021 17:57
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen für Stille SMS, die Ihre Behörde 2020 nach §100 StPO versandt hat. Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf). Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen. Schließlich bitte ich um Mitteilung, welche Software von der Polizei für den Versand Stiller SMS genutzt wird bzw. welcher private Dienstleister den Versand übernimmt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208019/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer u. a. Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass in Niedersachsen grds. durch …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
AW: Anfrage zu Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020 an das MI
Datum
20. Januar 2021 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer u. a. Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass in Niedersachsen grds. durch das Landeskriminalamt Niedersachsen die Möglichkeit zum Versand sog. stiller SMS im Rahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr besteht. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage, z.B. des §100i der Strafprozessordnung. Zur Frage der hierzu eingesetzten Software können im Rahmen derartiger Anfragen keine Auskünfte erteilt werden. Eine landesweite statistische Erfassung von durchgeführten sog. stillen SMS erfolgt nicht und ist auch zukünftig nicht vorgesehen. Insofern können Ihre diesbezüglichen Fragen nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen