Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020

Die Zahlen für Stille SMS, die Ihre Behörde 2020 nach §100 StPO versandt hat.

Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).

Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.

Schließlich bitte ich um Mitteilung, welche Software von der Polizei für den Versand Stiller SMS genutzt wird bzw. welcher private Dienstleister den Versand übernimmt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zahlen für Sti…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020 [#208020]
Datum
6. Januar 2021 17:57
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen für Stille SMS, die Ihre Behörde 2020 nach §100 StPO versandt hat. Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf). Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen. Schließlich bitte ich um Mitteilung, welche Software von der Polizei für den Versand Stiller SMS genutzt wird bzw. welcher private Dienstleister den Versand übernimmt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208020/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im …
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020 [#208020]
Datum
9. Februar 2021 08:17
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020“ vom 06.01.2021 (#208020) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208020/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen nochmals die Antwort, welche Ihnen am 07. Januar 2021 von…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020 [#208020]
Datum
9. Februar 2021 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ZahlenfrStilleSMSnach100StPOimJahr.eml
11,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen nochmals die Antwort, welche Ihnen am 07. Januar 2021 von unserer Stabsstelle Kommunikation der Polizei Sachsen in der Abteilung 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Landespolizeipräsidium übersandt wurde. Mit freundlichen Grüßen