Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020

Die Zahlen für Stille SMS, die Ihre Behörde 2020 nach §100 StPO versandt hat.

Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).

Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.

Schließlich bitte ich um Mitteilung, welche Software von der Polizei für den Versand Stiller SMS genutzt wird bzw. welcher private Dienstleister den Versand übernimmt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zahlen für St…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020 [#208014]
Datum
6. Januar 2021 17:57
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen für Stille SMS, die Ihre Behörde 2020 nach §100 StPO versandt hat. Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf). Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen. Schließlich bitte ich um Mitteilung, welche Software von der Polizei für den Versand Stiller SMS genutzt wird bzw. welcher private Dienstleister den Versand übernimmt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208014/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihren Antrag nach § 2 Abs. 2 Landestranspa…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020 [#208014]
Datum
15. Januar 2021 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihren Antrag nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz vom 06.01.2021. Mit freundlichen Grüßen