Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020

Die Zahlen für Stille SMS, die Ihre Behörde 2020 nach §100 StPO versandt hat.

Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).

Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.

Schließlich bitte ich um Mitteilung, welche Software von der Polizei für den Versand Stiller SMS genutzt wird bzw. welcher private Dienstleister den Versand übernimmt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020 [#208017]
Datum
6. Januar 2021 17:57
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen für Stille SMS, die Ihre Behörde 2020 nach §100 StPO versandt hat. Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf). Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen. Schließlich bitte ich um Mitteilung, welche Software von der Polizei für den Versand Stiller SMS genutzt wird bzw. welcher private Dienstleister den Versand übernimmt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208017/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Fehlender formgerechter Antrag zu Ihrer IFG-Anfrage bezüglich Stiller SMS [#208017] Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Fehlender formgerechter Antrag zu Ihrer IFG-Anfrage bezüglich Stiller SMS [#208017]
Datum
15. Januar 2021 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage zu den Zahlen Stiller SMS ist im Ministerium für Inneres und Europa M-V eingegangen. Ich benötige jedoch einen formgerechten Antrag gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V). Ich bitte Sie daher, mir einen handschriftlich unterzeichneten Antrag zukommen zu lassen - per Fax ausreichend -, damit ich mit der Bearbeitung beginnen kann. Damit Ihnen der zugehörige Bescheid zugestellt werden kann, bitte ich zusätzlich darum, eine zustellungsfähige Adresse anzugeben. Ich gehe davon aus, dass Sie sich in Ihrem Antrag nicht auf § 100 Strafprozessordnung (StPO), sondern auf § 100a StPO beziehen wollen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Fehlender formgerechter Antrag zu Ihrer IFG-Anfrage bezüglich Stiller SMS [#208017] Sehr [geschwärzt], Sie fi…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fehlender formgerechter Antrag zu Ihrer IFG-Anfrage bezüglich Stiller SMS [#208017]
Datum
15. Januar 2021 11:08
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
unbenannt-1.pdf
185,2 KB
Sehr [geschwärzt], Sie finden den Antrag unterschrieben im Anhang. Die zustellfähige Adresse lautet: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - [geschwärzt] Anfragenr: 208017 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
AW: Fehlender formgerechter Antrag zu Ihrer IFG-Anfrage bezüglich Stiller SMS [#208017] Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Fehlender formgerechter Antrag zu Ihrer IFG-Anfrage bezüglich Stiller SMS [#208017]
Datum
15. Januar 2021 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie den Antrag parallel auch per Fax übermittelt? Ein eingescannter Antrag im E-Mail Anhang genügt nicht den Formvorschriften des § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG M-V. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Fehlender formgerechter Antrag zu Ihrer IFG-Anfrage bezüglich Stiller SMS [#208017]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Fehlender formgerechter Antrag zu Ihrer IFG-Anfrage bezüglich Stiller SMS [#208017]
Datum
15. Januar 2021 12:29
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
49,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Fehlender formgerechter Antrag zu Ihrer IFG-Anfrage bezüglich Stiller SMS [#208017] Sehr geehrteAntragsteller/…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fehlender formgerechter Antrag zu Ihrer IFG-Anfrage bezüglich Stiller SMS [#208017]
Datum
15. Januar 2021 12:29
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Der Antrag ist auch per Fax ergangen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208017/
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Eingangsbestätigung und Informationspflichten Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Herausgabe von Informat…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Eingangsbestätigung und Informationspflichten
Datum
20. Januar 2021 07:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Herausgabe von Informationen zu Stiller SMS im Jahr 2020 ist im Ministerium für Inneres und Europa M-V am 15. Januar 2021 per Fax eingegangen. Bitte beachten Sie auch die beigefügten Informationspflichten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage nach dem IFG M-V zu Zahlen Stiller SMS nach § 100a StPO [#208017] Sehr geehrter Antragsteller/in mi…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG M-V zu Zahlen Stiller SMS nach § 100a StPO [#208017]
Datum
29. Januar 2021 07:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/in mit dieser E-Mail erhalten Sie die Informationen zu Ihrem im Betreff genannten IFG-Antrag. Vom Ministerium für Inneres und Europa M-V wurden im Jahr 2020 keine Stillen SMS nach § 100a StPO versandt. Der Bescheid zu Ihrer Anfrage geht Ihnen gesondert auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG M-V zu Zahlen Stiller SMS nach § 100a StPO [#208017] Sehr geehrte<< Anrede >…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG M-V zu Zahlen Stiller SMS nach § 100a StPO [#208017]
Datum
9. Februar 2021 08:18
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020“ vom 06.01.2021 (#208017) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208017/

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG M-V zu Zahlen Stiller SMS nach § 100a StPO [#208017] Sehr geehrteAntragsteller/in d…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG M-V zu Zahlen Stiller SMS nach § 100a StPO [#208017]
Datum
9. Februar 2021 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Informationen zu Ihrem Antrag wurden Ihnen mit E-Mail vom 29.01.2021, 7:49 Uhr, übermittelt. Der Bescheid zu Ihrer Anfrage wurde am gleichen Tag verschickt und müsste Ihnen dementsprechend bereits zugegangen sein. Sollte Sie den Bescheid bisher nicht erhalten haben, informieren Sie mich bitte darüber. Ich werde dann die erneute Versendung veranlassen. Mit freundlichen Grüßen