Zahlen registrierter Straftaten durch Rechtsextrem eingestufte Straftäter seit 2001 in Dortmund

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Zahlen der registrierten Straftaten von Rechtsextrem eingestuften Straftätern in Dortmund ab 2001 bis 2014 (min. die letzten 10 Jahre (2004)) nach Jahren sortiert.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.Sollte eine Mitteilung nicht erfolgen, muss keine Gebühr beglichen werden.Der Erhebung einer Gebühr muss durch den Antragsteller Akzeptiert werden.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen registrierter Straftaten durch Rechtsextrem eingestufte Straftäter seit 2001 in Dortmund [#9189]
Datum
9. April 2015 00:48
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zahlen der registrierten Straftaten von Rechtsextrem eingestuften Straftätern in Dortmund ab 2001 bis 2014 (min. die letzten 10 Jahre (2004)) nach Jahren sortiert. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.Sollte eine Mitteilung nicht erfolgen, muss keine Gebühr beglichen werden.Der Erhebung einer Gebühr muss durch den Antragsteller Akzeptiert werden. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Dortmund
Ihre E-Mail vom 09.04.2015 Polizeipräsidium Dortmund …
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
Ihre E-Mail vom 09.04.2015
Datum
15. April 2015 15:11
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Dortmund Dortmund, 15.04.2015 Dir ZA/ZA 11 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 09.04.2015. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, bitte ich um Mitteilung Ihrer Personalien (vollständiger Name und Adresse). Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 09.04.2015 [#9189] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich Danke Ihnen und sende Ihnen diese Anbe…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 09.04.2015 [#9189]
Datum
15. April 2015 17:21
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich Danke Ihnen und sende Ihnen diese Anbei. Mit freundlichen Grüßen Herr Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Dortmund
Ihre E-Mail vom 09.04.2015 Polizeipräsidium Dortmund …
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
Ihre E-Mail vom 09.04.2015
Datum
12. Mai 2015 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Dortmund Dortmund, 12.05.2015 Dir ZA/ZA 11 Ihr Antrag gem. IFG NRW vom 09.04.2015 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, um Ihren o.g. Antrag bearbeiten zu können, habe ich mit E-Mail vom 15.04.2015 um Mitteilung Ihrer Personalien gebeten. Leider haben Sie darauf nicht reagiert, sodass Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 09.04.2015 nicht abschließend bearbeitet werden kann. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Abgeleitet aus Ihrer Anfrage möchte ich auf die frei aus dem Internet herunter zu ladenden Verfassungsschutzberichte, welche jährlich vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW herausgegeben werden, verweisen. Hier der Link für Sie: Verfassungsschutzbericht<http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0CCYQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.mik.nrw.de%2Fverfassungsschutz%2Fpublikationen%2Fberichte.html&ei=ds1JVaf7MoPSyAO__oHoCA&usg=AFQjCNHCUISnmuuDRzud_ql-Hnm1c6BL1A&bvm=bv.92291466,d.bGQ> Mit freundlichen Grüßen