Zahlen über im Jahr 2020 bestandene und nicht bestandene Deutschprüfungen an den Goethe-Instituten

Zahlen über im Jahr 2020 bestandene und nicht bestandene Deutschprüfungen an den Goethe-Instituten, insbesondere zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland. Vorzugsweise aufgeschlüsselt nach "bestanden 1. Versuch", bestanden 2. Versuch", "nicht bestanden 1. Versuch", "nicht bestanden 2. Versuch"

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  • Datum
    21. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
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Daniel Lautenbacher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zahlen über im Ja…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
Zahlen über im Jahr 2020 bestandene und nicht bestandene Deutschprüfungen an den Goethe-Instituten [#223792]
Datum
21. Juni 2021 10:38
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahlen über im Jahr 2020 bestandene und nicht bestandene Deutschprüfungen an den Goethe-Instituten, insbesondere zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland. Vorzugsweise aufgeschlüsselt nach "bestanden 1. Versuch", bestanden 2. Versuch", "nicht bestanden 1. Versuch", "nicht bestanden 2. Versuch"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher Anfragenr: 223792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223792/ Postanschrift Daniel Lautenbacher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Lautenbacher, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vo…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Zahlen über im Jahr 2020 bestandene und nicht bestandene Deutschprüfungen an den Goethe-Instituten (Az.: A34/1010001001-IF30483)
Datum
21. Juni 2021 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lautenbacher, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21. Juni 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30483 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Lautenbacher, Sie haben mit Nachricht vom 21. Juni 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30483) ei…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Zahlen über im Jahr 2020 bestandene und nicht bestandene Deutschprüfungen an den Goethe-Instituten (Az.: A34/1010001001-IF30483)
Datum
23. Juni 2021 10:51
Status
Sehr geehrter Herr Lautenbacher, Sie haben mit Nachricht vom 21. Juni 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30483) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Zahlen über im Jahr 2020 bestandene und nicht bestandene Deutschprüfungen an den Goethe-Instituten, insbesondere zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland. Vorzugsweise aufgeschlüsselt nach "bestanden 1. Versuch", bestanden 2. Versuch", "nicht bestanden 1. Versuch", "nicht bestanden 2. Versuch" Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen dem Statistischen Bundesamt nicht vor. Im Statistischen Jahrbuch war regelmäßig eine Tabelle (Tab. 7.1.15) mit Daten des Goethe-Instituts enthalten, siehe z.B. hier https://www.destatis.de/DE/Themen/Que... Diese Tabelle enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen. Teilnehmende an Deutschkursen sind dort nur als Gesamtzahl genannt, über bestandene und nicht bestandene Prüfungen und die weiteren gewünschten Aufschlüsselungen ist uns nichts bekannt. Weitere Informationen liegen uns nicht vor. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Informationswunsch direkt an das Goethe-Institut e.V. zu adressieren. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht zukommen lassen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen