Zahlen zu Covid-19 - Erkrankten in Krankenhäusern

Wird bei der Erfassung und Veröffentlichung der Zahlen von hospitalisierten Covid-19-Erkrankten unterschieden, ob der Krankenhausaufenthalt wegen der Covid-19-Erkrankung erfolgt oder ob der Grund eine andere Erkrankung ist und evtl. `nur´ ein positiver Test bei Einlieferung mit symptomloser Infektion und/oder ein leichter Verlauf vorliegt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
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Winfried Reckers
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird bei der Erfa…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Winfried Reckers
Betreff
Zahlen zu Covid-19 - Erkrankten in Krankenhäusern [#260768]
Datum
13. Oktober 2022 09:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird bei der Erfassung und Veröffentlichung der Zahlen von hospitalisierten Covid-19-Erkrankten unterschieden, ob der Krankenhausaufenthalt wegen der Covid-19-Erkrankung erfolgt oder ob der Grund eine andere Erkrankung ist und evtl. `nur´ ein positiver Test bei Einlieferung mit symptomloser Infektion und/oder ein leichter Verlauf vorliegt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Winfried Reckers Anfragenr: 260768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260768/ Postanschrift Winfried Reckers << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Winfried Reckers
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Reckers, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Zahlen zu Covid-19 - Erkrankten in Krankenhäusern [#260768]
Datum
13. Oktober 2022 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reckers, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 13. Oktober 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr geehrter Herr Reckers, wir nehmen Bez…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 13. Oktober 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
2. November 2022 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Reckers, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2022. Die weitere Ausdifferenzierung der Hospitalisierungszahlen in Bezug zu COVID-19 wird aktuell bearbeitet. Im Rahmen der Umsetzung der elektronischen Meldung von Hospitalisierungen in Bezug auf COVID-19 über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) (verpflichtend seit 17. September 2022) sollen zukünftig spezifischere Meldungen an das Gesundheitsamt erfolgen. Dadurch wird eine höhere Datenqualität im Meldesystem erwartet. Dies beinhaltet auch eine Unterscheidung zwischen "mit" und "wegen" COVID19 auf Grundlage einer gezielten Symptomabfrage. Die dafür notwendigen technischen Vorarbeiten finden zurzeit statt. Bis wann und wie bei der Ausweisung der Hospitalisierungszahlen und der Todesfälle im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Diagnose zwischen den Fällen unterschieden werden kann, bei denen diese Diagnose im Vordergrund der Erkrankung oder des Todesfalls steht und den Fällen, bei denen eine Corona-Infektion nicht ursächlich für die Hospitalisierung oder den Todesfall ist, wird derzeit noch geprüft. Für die Interpretation der Krankheitsschwere besteht zusätzlich die Möglichkeit die Daten der ICD-10-Code-basierten syndromischen Krankenhaus-Surveillance (ICOSARI) heranzuziehen, zu finden unter: https://influenza.rki.de/Wochenberichte.aspx. Mit freundlichen Grüßen