Zahlen zu den Patienten mit "Covid-19-Spätfolgen"

Zahlen dazu, wie viele, als genesen geltende, an Covid-19 erkrankten Menschen an Spätfolgen leiden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2020
  • Frist
    12. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zahlen dazu, wie vi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen zu den Patienten mit "Covid-19-Spätfolgen" [#203338]
Datum
10. November 2020 15:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahlen dazu, wie viele, als genesen geltende, an Covid-19 erkrankten Menschen an Spätfolgen leiden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203338/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte fern…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Zahlen zu den Patienten mit "Covid-19-Spätfolgen" [#203338]
Datum
16. November 2020 07:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10. N…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Zahlen zu den Patienten mit "Covid-19-Spätfolgen" [#203338]
Datum
26. November 2020 07:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10. November 2020, zu dem ich Ihnen Folgendes mitteilen kann: Bislang liegen nur wenige belastbare Informationen zu Folgeerkrankungen und Spätkomplikationen nach einer COVID-19-Erkrankung vor. Das Robert Koch-Institut verweist derzeit auf erste wissenschaftliche Studien, die über neurologische Symptome und Erkrankungen berichten, die darauf schließen lassen, dass u. a. Langzeitfolgen auftreten können, die das zentrale Nervensystem betreffen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…). Darüber hinaus wird auf verschiedene Studien verwiesen, die eine relativ große Bandbreite an Hauterscheinungen wie z. B. Rötungen und Knötchenbildung beschrieben. In seltenen Fällen sind schwere Durchblutungsstörungen an den Akren erwähnt. Zunehmend werden auch verschiedene Herz-Kreislauf-Komplikationen und -Folgeerkrankungen berichtet, die u. a. mit einer pathologisch erhöhten Blutgerinnung bei schweren COVID-19-Verläufen in Zusammenhang stehen. Das kann auch mit einem erhöhten Risiko für venöse Thromboembolien, u. a. in den unteren Extremitäten, und möglichen Folgeschäden sowie mit Lungenembolien und Schlaganfällen einhergehen. Zudem können sowohl schwere Infektionen der Atemwege mit Pneumonien sowie folgende invasive Beatmungen zu nachhaltigen Einschränkungen der Lungenfunktion führen. Grundsätzlich gilt, dass bei dem relativ hohen Anteil von intensivpflichtigen und beatmungsbedürftigen Patienten (teilweise invasiv und über einen längeren Zeitraum) auch mit Spätfolgen im Sinne von langen Rehabilitationszeiten und möglicherweise bleibenden Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Das gilt umso mehr für ältere Betroffene, bei denen häufiger schwere Krankheitsverläufe beobachtet werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sarah Bayer ___________________________________ [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] "[geschwärzt]" [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]