Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung

Ich möchte gerne wissen, wie sich die Zahlen der Schulverweigerer seit April 2020, im Vergleich zu vorher entwickelt haben?

Gab es - vor allem mit Einführung der Testpflicht im April 2021 - einen deutlichen Anstieg von Schülern, die nicht mehr zur Schule gegangen sind, oder deren Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder verweigert haben?

Ist bekannt, wie viele Schüler aufgrund der Testpflicht nicht mehr zur Schule gegangen sind und wenn ja: für wie lange?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • 0 Follower:innen
Susanne Dohn
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Schulamt für den Kreis Borken Details
Von
Susanne Dohn
Betreff
Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung [#290520]
Datum
2. November 2023 09:23
An
Schulamt für den Kreis Borken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne wissen, wie sich die Zahlen der Schulverweigerer seit April 2020, im Vergleich zu vorher entwickelt haben? Gab es - vor allem mit Einführung der Testpflicht im April 2021 - einen deutlichen Anstieg von Schülern, die nicht mehr zur Schule gegangen sind, oder deren Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder verweigert haben? Ist bekannt, wie viele Schüler aufgrund der Testpflicht nicht mehr zur Schule gegangen sind und wenn ja: für wie lange?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Dohn Anfragenr: 290520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>, echtemail.de Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290520/ Postanschrift Susanne Dohn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susanne Dohn
Mail Delivery System
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. November 2023 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.eml
7,4 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Schulamt für den Kreis Borken
Sehr geehrte Frau Dohn, bezüglich Ihrer Anfrage vom 02.11.2023 kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben. Das Sc…
Von
Schulamt für den Kreis Borken
Betreff
AW: Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung [#290520]
Datum
15. November 2023 09:54
Status
Sehr geehrte Frau Dohn, bezüglich Ihrer Anfrage vom 02.11.2023 kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben. Das Schulamt für den Kreis Borken ist für die Ahndung von Schulpflichtverletzungen an Grund-Haupt- und Förderschulen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahren zuständig. In den Jahren 2018 bis 2022 ist es zu folgenden Verfahren gekommen: Jahr Anzahl der Verfahren 2018 79 2019 74 2020 29 2021 29 2022 65 Für 2023 wird von vergleichbaren Zahlen wie 2022 ausgegangen. Konkrete Gründe für den Anlass des Verfahrens und damit für die Ursache der Schulpflichtverletzung werden nicht erhoben. Daten zu Ihrer Anfrage bezüglich der Zahlen der Schulverweigerer im Zusammenhang mit der Einführung der Testpflicht ab April 2021 liegen demnach hier nicht vor. Mit freundlichen Grüßen