Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung

Ich möchte gerne wissen, wie sich die Zahlen der Schulverweigerer seit April 2020, im Vergleich zu vorher entwickelt haben?

Gab es - vor allem mit Einführung der Testpflicht im April 2021 - einen deutlichen Anstieg von Schülern, die nicht mehr zur Schule gegangen sind, oder deren Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder verweigert haben?

Ist bekannt, wie viele Schüler aufgrund der Testpflicht nicht mehr zur Schule gegangen sind und wenn ja: für wie lange?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Oktober 2023
  • Frist
    22. November 2023
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Susanne Dohn
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Schulamt für den Kreis Herford Details
Von
Susanne Dohn
Betreff
Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung [#290588]
Datum
20. Oktober 2023 07:22
An
Schulamt für den Kreis Herford
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne wissen, wie sich die Zahlen der Schulverweigerer seit April 2020, im Vergleich zu vorher entwickelt haben? Gab es - vor allem mit Einführung der Testpflicht im April 2021 - einen deutlichen Anstieg von Schülern, die nicht mehr zur Schule gegangen sind, oder deren Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder verweigert haben? Ist bekannt, wie viele Schüler aufgrund der Testpflicht nicht mehr zur Schule gegangen sind und wenn ja: für wie lange?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Dohn Anfragenr: 290588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290588/ Postanschrift Susanne Dohn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susanne Dohn
Schulamt für den Kreis Herford
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Schulamt für den Kreis Herford
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Oktober 2023 07:22
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Schulamt für den Kreis Herford
Sehr geehrte Frau Dohn, Ihre E-Mail mit dem Betreff "Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Zahlen zu…
Von
Schulamt für den Kreis Herford
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung [#290588]
Datum
20. November 2023 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Dohn, Ihre E-Mail mit dem Betreff "Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung [#290588]" ist am 20.10.2023 beim Kreis Herford eingegangen und wurde zur Bearbeitung zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag nach § 5 IFG NRW haben Sie um Beantwortung folgender Fragen gebeten: "Ich möchte gerne wissen, wie sich die Zahlen der Schulverweigerer seit April 2020, im Vergleich zu vorher entwickelt haben? Gab es - vor allem mit Einführung der Testpflicht im April 2021 - einen deutlichen Anstieg von Schülern, die nicht mehr zur Schule gegangen sind, oder deren Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder verweigert haben? Ist bekannt, wie viele Schüler aufgrund der Testpflicht nicht mehr zur Schule gegangen sind und wenn ja: für wie lange?" Nach Prüfung Ihres Antrags und unter Einbeziehung des Schulamtes wird Ihnen Folgendes mitgeteilt: Eine Beantwortung Ihrer Fragen ist nicht möglich. Diese können nur von den Schulen beantwortet werden. Gem. §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 IFG NRW ist das Recht auf Informationszugang auf die Informationen begrenzt, die bei der in Anspruch genommenen Stelle der öffentlichen Verwaltung tatsächlich vorhanden sind; diese ist nicht verpflichtet, bei ihr nicht vorhandene Informationen zu beschaffen. Die von Ihnen begehrten Informationen liegen hier nicht vor. Bei den vorliegenden Zahlen handelt es sich um keine vollständigen Daten, sondern lediglich um gemeldete Verfahren. Gebühren nach § 11 IFG NRW werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen