Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung

Ich möchte gerne wissen, wie sich die Zahlen der Schulverweigerer seit April 2020, im Vergleich zu vorher entwickelt haben?

Gab es - vor allem mit Einführung der Testpflicht im April 2021 - einen deutlichen Anstieg von Schülern, die nicht mehr zur Schule gegangen sind, oder deren Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder verweigert haben?

Ist bekannt, wie viele Schüler aufgrund der Testpflicht nicht mehr zur Schule gegangen sind und wenn ja: für wie lange?

Ergebnis der Anfrage

Schulamt ist lediglich zuständig für Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreis Paderborn. Alle anderen Schulformen werden zentral über die Bezirksregierung erfasst.
Für die o. g. Schulformen verhalten sich die Zahlen wie folgt:
- 2018: 98 Verfahren
- 2019: 110 Verfahren
- 2020: 76 Verfahren
- 2021: 96 Verfahren
- 2022: 112 Verfahren
-2023: 82 Verfahren (bisher)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2023
  • Frist
    22. November 2023
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Susanne Dohn
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Schulamt für den Kreis Paderborn Details
Von
Susanne Dohn
Betreff
Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung [#290592]
Datum
20. Oktober 2023 07:25
An
Schulamt für den Kreis Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne wissen, wie sich die Zahlen der Schulverweigerer seit April 2020, im Vergleich zu vorher entwickelt haben? Gab es - vor allem mit Einführung der Testpflicht im April 2021 - einen deutlichen Anstieg von Schülern, die nicht mehr zur Schule gegangen sind, oder deren Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder verweigert haben? Ist bekannt, wie viele Schüler aufgrund der Testpflicht nicht mehr zur Schule gegangen sind und wenn ja: für wie lange?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Dohn Anfragenr: 290592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290592/ Postanschrift Susanne Dohn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susanne Dohn
Schulamt für den Kreis Paderborn
Sehr geehrte Frau Dohn, vorausgeschickt kann ich Ihnen mitteilen, dass das von Ihnen angeschriebene Schulamt für…
Von
Schulamt für den Kreis Paderborn
Betreff
Re: Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung [#290592]
Datum
23. Oktober 2023 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Dohn, vorausgeschickt kann ich Ihnen mitteilen, dass das von Ihnen angeschriebene Schulamt für den Kreis Paderborn lediglich für die Schulformen der Grund-, Haupt- und Förderschulen zuständig ist. Für die übrigen Schulformen ist die Bezirksregierung Detmold zuständig. Unentschuldigte Fehlzeiten können im Rahmen eines Bußgeldverfahrens nach § 126 SchulG NW geahndet werden können. Fehlzeiten zu Corona galten nach rechtlicher Auslegung teils als entschuldigt. Darüber hinaus sind dem Schulamt für den Kreis Paderborn lediglich die Fälle/Zahlen bekannt, bei denen die zuständigen Schulen einen Antrag auf ein Bußgeldverfahren gestellt haben. Die im Folgenden genannten Zahlen berücksichtigen diesen Umstand. Darüber hinaus gibt es keine statistische Aufschlüsselung nach dem Grund der Schulversäumnisse (z. B. Umgehung der Testpflicht etc.). Somit beinhalten die Zahlen z. B. auch unerlaubte Ferienverlängerungen bzw. Fehlzeiten in Verbindung mit den Ferien etc. Für den Bereich und die Zuständigkeit des Schulamtes für den Kreis Paderborn kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben: Ich möchte gerne wissen, wie sich die Zahlen der Schulverweigerer seit April 2020, im Vergleich zu vorher entwickelt haben? - 2018: 98 Verfahren - 2019: 110 Verfahren - 2020: 76 Verfahren - 2021: 96 Verfahren - 2022: 112 Verfahren -2023: 82 Verfahren (bisher) Gab es - vor allem mit Einführung der Testpflicht im April 2021 - einen deutlichen Anstieg von Schülern, die nicht mehr zur Schule gegangen sind, oder deren Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder verweigert haben? s. obige Beantwortung (Zahlen) Ist bekannt, wie viele Schüler aufgrund der Testpflicht nicht mehr zur Schule gegangen sind und wenn ja: für wie lange? Eine statistische Erfassung der Gründe für Schulpflichtverletzungen liegt nicht vor (s. Beginn der Mail)

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Schulamt für den Kreis Paderborn
Sehr geehrte Frau Dohn, als Schulamt für den Kreis Minden-Lübbecke kann ich lediglich Auskunft darüber erteilen, …
Von
Schulamt für den Kreis Paderborn
Betreff
Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung [#290592]
Datum
25. Oktober 2023 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Dohn, als Schulamt für den Kreis Minden-Lübbecke kann ich lediglich Auskunft darüber erteilen, wie sich die Ahndung von Schulpflichtversäumnissen mit Bußgeldbescheiden entwickelt hat. Während der Pandemie war zunächst unklar, ob das Fehlen von Schüler*innen aufgrund von Masken- und Testpflicht als "unentschuldigtes Fehlen" zu ahnden sei. Insofern kann festgestellt werden, dass in den Jahren 2020 und 2021 nur ca. die Hälfte der in den übrigen Jahren (2018, 2019, 2022 und 2023) festgesetzten Bußgelder erhoben wurde. Die von Ihnen gewünschten Schülerzahlen und Auskünfte zur Dauer der Abwesenheiten im Zusammenhang mit der eingeführten Testpflicht in den Schulen können nur von den Schulen beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen