Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung

die Anzahl der vom Schulamt durchgeführten Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 126 Schulgesetz NRW gegen Schüler und Erziehungsberechtigte ab dem Schuljahr 2019/20.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2023
  • Frist
    17. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: di…
An Schulamt für den Hochsauerlandkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung [#294938]
Datum
15. Dezember 2023 10:07
An
Schulamt für den Hochsauerlandkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl der vom Schulamt durchgeführten Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 126 Schulgesetz NRW gegen Schüler und Erziehungsberechtigte ab dem Schuljahr 2019/20.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/294938/upload/6b9b1312e8cd1afd22eb5efc8d5a54a4e97a713f/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Schulamt für den Hochsauerlandkreis
Anfrage Nr. 294938 vom 15.12.2023 Sehr [geschwärzt], die Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 126 SchulG werden i…
Von
Schulamt für den Hochsauerlandkreis
Betreff
Anfrage Nr. 294938 vom 15.12.2023
Datum
8. Januar 2024 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], die Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 126 SchulG werden im Schulamt für den Hochsauerlandkreis nicht nach Schuljahren sondern nach Kalenderjahren erfasst. Anzahl der Verfahren: 2019: 176 Verfahren 2020: 72 Verfahren 2021: 71 Verfahren 2022: 123 Verfahren 2023: 155 Verfahren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]