Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung

Ich möchte gerne wissen, wie sich die Zahlen der Schulverweigerer seit April 2020, im Vergleich zu vorher entwickelt haben?

Gab es - vor allem mit Einführung der Testpflicht im April 2021 - einen deutlichen Anstieg von Schülern, die nicht mehr zur Schule gegangen sind, oder deren Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder verweigert haben?

Ist bekannt, wie viele Schüler aufgrund der Testpflicht nicht mehr zur Schule gegangen sind und wenn ja: für wie lange?

Ergebnis der Anfrage

für die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Bereich des Schulamtes des Kreises Euskirchen gilt folgendes:
2018: 57 Verfahren
2019: 42 Verfahren
2020: 54 Verfahren
2021: 54 Verfahren
2022: 39 Verfahren

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • 0 Follower:innen
Susanne Dohn
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Schulamt für den Kreis Euskirchen Details
Von
Susanne Dohn
Betreff
Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung [#290502]
Datum
19. Oktober 2023 09:53
An
Schulamt für den Kreis Euskirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne wissen, wie sich die Zahlen der Schulverweigerer seit April 2020, im Vergleich zu vorher entwickelt haben? Gab es - vor allem mit Einführung der Testpflicht im April 2021 - einen deutlichen Anstieg von Schülern, die nicht mehr zur Schule gegangen sind, oder deren Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder verweigert haben? Ist bekannt, wie viele Schüler aufgrund der Testpflicht nicht mehr zur Schule gegangen sind und wenn ja: für wie lange?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Dohn Anfragenr: 290502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290502/ Postanschrift Susanne Dohn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susanne Dohn

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Schulamt für den Kreis Euskirchen
Sehr geehrte Frau Dohn, zunächst möchte ich mich für Ihre Anfrage gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG N…
Von
Schulamt für den Kreis Euskirchen
Betreff
WG: Zahlen zu Schulverweigerern / Entwicklung [#290502]
Datum
7. November 2023 19:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
452,4 KB
image002.png
11,6 KB
image003.png
174 Bytes


Sehr geehrte Frau Dohn, zunächst möchte ich mich für Ihre Anfrage gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) bedanken. Nach gründlicher Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass die angeforderten Informationen nur teilweise zur Verfügung stehen. Ich kann Ihnen zu Ihrem Auskunftsbegehren für die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Bereich des Schulamtes des Kreises Euskirchen folgendes mitteilen: 1. Wie haben sich die Zahlen der Schulverweigerer seit April 2020 im Vergleich zu vorher entwickelt? 2018: 57 Verfahren 2019: 42 Verfahren 2020: 54 Verfahren 2021: 54 Verfahren 2022: 39 Verfahren 2. Gab es - vor allem mit Einführung der Testpflicht im April 2021 - einen deutlichen Anstieg von Schülern, die nicht mehr zur Schule gegangen sind, oder deren Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder verweigert haben? Hier verweise ich auf die o.g. Zahlen. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, aus welchen Gründen die Schulverweigerung erfolgte. 3. Ist bekannt, wie viele Schüler aufgrund der Testpflicht nicht mehr zur Schule gegangen sind und wenn ja: für wie lange? Nein, diese Informationen liegen nicht vor. Für Fragen zu den anderen Schulformen ist die Bezirksregierung Köln der richtige Ansprechpartner. Mit freundlichen Grüßen