Zahlen zum "Probe-Castor" Jülich - Ahaus
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
Meine Anfrage betrifft der Transport mit leeren Behältern für Atommüll zwischen Jülich und Ahaus am 21.-22.11.2023 und zurück am 28.-29.11.2023.
Bitte senden Sie mir Unterlagen, Statistik zu
1) Kosten des gesamten Polizeieinsatzes. Wie belaufen sich die Kosten insgesamt? Zahl das Land NRW die gesamten Kosten? Beteiligt sich das Land NRW?
2) Anzahl eingesetzter Polizeibeamt*innen aus NRW
3) Anzahl eingesetzter Polizeibeamt*innen aus andere Bundesländern
4) Anzahl eingesetzter Beamt*innen der Bundespolizei (das dürfte in Ihre Zuständigkeit fallen, da die Landespolizei den Einsatz geleitet hat)
5) Wurden Feuerwehr(en) und THW um Amtshilfe gebeten? Wenn ja für welche Aufgaben? Wie viele Einheiten/Züge?
6) Gefahrenprognose, die dem Einsatz zu Grunde lag.
7) Erfolgte Polizeimaßnahmen nach Polizeirecht: Anzahl Platzverweise, Gewahrsamnahmen, Gefährderansprachen, Observationsmaßnahmen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum2. Januar 2024
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6. Februar 2024
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