Zahler des Rundfunkbeitrags
Mir ist bekannt, dass Medienpolitik Ländersache ist.
Es wird die Information angefragt, die bei Ihnen ist.
1. Ist der Zahler des Rundfunkbeitrags ein Verbraucher?
2. Auf ihrer Internet-Seite ist diese Information vorhanden: "Kunden, die Waren und Dienstleistungen im Inland bestellen wollen, können sich nicht auf die Vorschriften der Geoblocking-Verordnung berufen. Hierfür ist eine grenzüberschreitende Bestellung erforderlich." Wie ist die Situation im Falle des Landesrundfunks, falls der Kunde, wohnend in einem Bundesland, und den Landesrundfunk eines anderen Bundeslandes konsumieren möchte? Im deutschen öffentlich-rechtlichem Rundfunk sind Bundesländer-Grenzen vorhanden, somit wird "Inland" im dem Falle in Grenzen des Bundeslandes begrenzt. Andere Bundesländer sind somit "Ausland" für den Nutzer.
3. Ein Bundesbürger hat mit seiner Staatsangehörigkeit die rechtliche Verbindung zur Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Bundesland, in dem er sich befindet, hat er diese rechtliche Verbindung nicht. Welche Stelle auf Bundesebene, zu der der Rundfunkbeitragszahler als deutscher Staatsangehöriger die rechtliche Verbindung hat, ist für den Schutz seiner Rechte zuständig? Bundesnetzagentur?
Information nicht vorhanden
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Datum16. Mai 2020
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20. Juni 2020
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