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Zahler des Rundfunkbeitrags

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Mir ist bekannt, dass Medienpolitik Ländersache ist.

Es wird die Information angefragt, die bei Ihnen ist.

1. Ist der Zahler des Rundfunkbeitrags ein Verbraucher?

2. Auf ihrer Internet-Seite ist diese Information vorhanden: "Kunden, die Waren und Dienstleistungen im Inland bestellen wollen, können sich nicht auf die Vorschriften der Geoblocking-Verordnung berufen. Hierfür ist eine grenzüberschreitende Bestellung erforderlich." Wie ist die Situation im Falle des Landesrundfunks, falls der Kunde, wohnend in einem Bundesland, und den Landesrundfunk eines anderen Bundeslandes konsumieren möchte? Im deutschen öffentlich-rechtlichem Rundfunk sind Bundesländer-Grenzen vorhanden, somit wird "Inland" im dem Falle in Grenzen des Bundeslandes begrenzt. Andere Bundesländer sind somit "Ausland" für den Nutzer.

3. Ein Bundesbürger hat mit seiner Staatsangehörigkeit die rechtliche Verbindung zur Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Bundesland, in dem er sich befindet, hat er diese rechtliche Verbindung nicht. Welche Stelle auf Bundesebene, zu der der Rundfunkbeitragszahler als deutscher Staatsangehöriger die rechtliche Verbindung hat, ist für den Schutz seiner Rechte zuständig? Bundesnetzagentur?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mir ist…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahler des Rundfunkbeitrags [#186863]
Datum
16. Mai 2020 19:41
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir ist bekannt, dass Medienpolitik Ländersache ist. Es wird die Information angefragt, die bei Ihnen ist. 1. Ist der Zahler des Rundfunkbeitrags ein Verbraucher? 2. Auf ihrer Internet-Seite ist diese Information vorhanden: "Kunden, die Waren und Dienstleistungen im Inland bestellen wollen, können sich nicht auf die Vorschriften der Geoblocking-Verordnung berufen. Hierfür ist eine grenzüberschreitende Bestellung erforderlich." Wie ist die Situation im Falle des Landesrundfunks, falls der Kunde, wohnend in einem Bundesland, und den Landesrundfunk eines anderen Bundeslandes konsumieren möchte? Im deutschen öffentlich-rechtlichem Rundfunk sind Bundesländer-Grenzen vorhanden, somit wird "Inland" im dem Falle in Grenzen des Bundeslandes begrenzt. Andere Bundesländer sind somit "Ausland" für den Nutzer. 3. Ein Bundesbürger hat mit seiner Staatsangehörigkeit die rechtliche Verbindung zur Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Bundesland, in dem er sich befindet, hat er diese rechtliche Verbindung nicht. Welche Stelle auf Bundesebene, zu der der Rundfunkbeitragszahler als deutscher Staatsangehöriger die rechtliche Verbindung hat, ist für den Schutz seiner Rechte zuständig? Bundesnetzagentur?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 186863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186863 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Z21f IFG 013 Sehr geehrte<Information-entfernt> auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 16.05.2020 a…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Zahler des Rundfunkbeitrags [#186863]
Datum
19. Mai 2020 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Z21f IFG 013 Sehr geehrte<Information-entfernt> auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 16.05.2020 an die Bundesnetzagentur ergeht folgender Bescheid: 1. Ihren Antrag auf Informationszugang lehne ich ab. 2. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: Zu dem angefragten Thema liegen der Bundesnetzagentur keine amtlichen Informationen vor. Das Informationszugangsbegehren ist daher abzulehnen. Die Beantwortung Ihrer Fragen würde zudem eine Rechtsberatung darstellen, für die Bundesnetzagentur nicht zuständig ist. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Hinweis: Die von Ihnen angeführte Geoblockingverordnung ist auf die von Ihnen angesprochene Rundfunkthematik nicht anwendbar. Die Geoblockingverordnung gilt nur zwischen Mitgliedsstaaten der EU, also selbstständigen Staaten, nicht zwischen Gliedstaaten eines Mitgliedsstaates. Wenn Sie darauf abstellen, dass beispielsweise eine Person in Hamburg ganz eventuell nicht ohne Probleme bayerisches Regionalprogramm empfangen kann, hat dies technische Gründe und ist keinesfalls einem "Geoblocking" geschuldet. Zu Ihrer unter Nr. 3 gestellten Frage wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesmedienanstalt. Mit freundlichem Gruß
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