Zahlt die Stadt Trier den kirchlichen Trägern der Obdachlosenhilfe in Trier Geld für Übernachtungen vom Obdachlosen und falls ja in welcher Höhe?

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Zahlt die Stadt Trier den kirchlichen Trägern der Obdachlosenhilfe in Trier Geld für Übernachtungen vom Obdachlosen und falls ja in welcher Höhe?

Gemeint sind das Benedikt-Labre-Haus, Luxemburgerstraße 2 in Trier-West und das Haus Maria Goretti des Sozialdienst katholischer Frauen.

Falls ja, gibt es eine pauschale (jährliche) Unterstützung der beiden Organisationen oder wird pro Person und Übernachtung abgerechnet?

Wie hoch sind die Zahlungen der Stadt Trier gesamt, wenn möglich bitte für das Jahr 2021)?
Wie viel zahlt die Stadt Trier pro Person und Übernachtung an die genannten Organisationen?
Bitte mit Angabe der minimalen und maximalen Kostenbeträge pro Kopf und Übernachtung falls möglich.

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Februar 2022
  • Frist
    26. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Benjamin Schmid
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zahlt die Stad…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
Benjamin Schmid
Betreff
Zahlt die Stadt Trier den kirchlichen Trägern der Obdachlosenhilfe in Trier Geld für Übernachtungen vom Obdachlosen und falls ja in welcher Höhe? [#241829]
Datum
24. Februar 2022 13:22
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahlt die Stadt Trier den kirchlichen Trägern der Obdachlosenhilfe in Trier Geld für Übernachtungen vom Obdachlosen und falls ja in welcher Höhe? Gemeint sind das Benedikt-Labre-Haus, Luxemburgerstraße 2 in Trier-West und das Haus Maria Goretti des Sozialdienst katholischer Frauen. Falls ja, gibt es eine pauschale (jährliche) Unterstützung der beiden Organisationen oder wird pro Person und Übernachtung abgerechnet? Wie hoch sind die Zahlungen der Stadt Trier gesamt, wenn möglich bitte für das Jahr 2021)? Wie viel zahlt die Stadt Trier pro Person und Übernachtung an die genannten Organisationen? Bitte mit Angabe der minimalen und maximalen Kostenbeträge pro Kopf und Übernachtung falls möglich. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Benjamin Schmid Anfragenr: 241829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241829/
Mit freundlichen Grüßen Benjamin Schmid

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