Zahlung der Polizeizulage im Sachgebiet C
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrteAntragsteller/in
auf meinen Antrag vom 03. Mai 2019, welcher Ihnen per E-Mail zugegangen ist, nehme ich Bezug.
Gemäß § 7 Abs. 5 IFG haben Sie mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Bis heute habe ich keine Nachricht von Ihnen erhalten.
Ich bitte mir innerhalb der nächsten 14 Tage die erbetenen Informationen gebührenfrei zu übermitteln.
Anbei übersende ich Ihnen nochmals meinen Antrag vom 03. Mai 2019:
"[...]Nach Auskunft der Generalzolldirektion (siehe anliegendes Schreiben) können Sie mir nachstehende Angaben übersenden:
1. Fachliche Geschäftsstelle des Sachgebietes C beim Hauptzollamt
a) Anzahl der Bediensteten (mD, gD, TB) die in der fachlichen Geschäftsstelle des Sachgebietes C Ihres Hauptzollamtes tätig sind.
b) Wie viele von diesen Bediensteten erhalten die sog. „Polizeizulage“? Dieses aufgeschlüsselt nach dem Rechtsgrund der Zulagenzahlung:
ba) Abschnitt 9 VV-BMF-PolZul (Übergangsregelung)
bb) Abschnitt 4.4. VV-BMF-PolZul (Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben)
bc) Anderer Grund
2. „Unterstützung Gebietsleitung“ des Sachgebietes C beim Hauptzollamt
a) Anzahl der Bediensteten (mD, TB) die als „Unterstützung Gebietsleitung“ in dem Sachgebiet C Ihres Hauptzollamtes tätig sind.
b) Wie viele von diesen Bediensteten erhalten die sog. „Polizeizulage“? Dieses aufgeschlüsselt nach dem Rechtsgrund der Zulagenzahlung:
ba) Abschnitt 9 VV-BMF-PolZul (Übergangsregelung)
bb) Abschnitt 4.4. VV-BMF-PolZul (Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben)
bc) Anderer Grund
Anmerkung:
a) Polizeizulage im Sinne des § 42 Absatz 1 BBesG i.V.m. der Vorbemerkung Nr. 9 zu den Besoldungsordnungen A/B BBesG.
b) Fachliche Geschäftsstelle des Sachgebietes C im Sinne des Abs. 37 ff OrgDV (Dienstposten C 0001, usw.)
c) „Unterstützung Gebietsleitung“ im Sinne des Abs. 22 OrgDV (Dienstposten C 10000, usw.)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe![...]
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Juni 2019
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16. Juli 2019
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