Zahlung der Polizeizulage im Sachgebiet C

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meinen Antrag vom 03. Mai 2019, welcher Ihnen per E-Mail zugegangen ist, nehme ich Bezug.

Gemäß § 7 Abs. 5 IFG haben Sie mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Bis heute habe ich keine Nachricht von Ihnen erhalten.

Ich bitte mir innerhalb der nächsten 14 Tage die erbetenen Informationen gebührenfrei zu übermitteln.

Anbei übersende ich Ihnen nochmals meinen Antrag vom 03. Mai 2019:

"[...]Nach Auskunft der Generalzolldirektion (siehe anliegendes Schreiben) können Sie mir nachstehende Angaben übersenden:

1. Fachliche Geschäftsstelle des Sachgebietes C beim Hauptzollamt
a) Anzahl der Bediensteten (mD, gD, TB) die in der fachlichen Geschäftsstelle des Sachgebietes C Ihres Hauptzollamtes tätig sind.
b) Wie viele von diesen Bediensteten erhalten die sog. „Polizeizulage“? Dieses aufgeschlüsselt nach dem Rechtsgrund der Zulagenzahlung:
ba) Abschnitt 9 VV-BMF-PolZul (Übergangsregelung)
bb) Abschnitt 4.4. VV-BMF-PolZul (Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben)
bc) Anderer Grund

2. „Unterstützung Gebietsleitung“ des Sachgebietes C beim Hauptzollamt
a) Anzahl der Bediensteten (mD, TB) die als „Unterstützung Gebietsleitung“ in dem Sachgebiet C Ihres Hauptzollamtes tätig sind.
b) Wie viele von diesen Bediensteten erhalten die sog. „Polizeizulage“? Dieses aufgeschlüsselt nach dem Rechtsgrund der Zulagenzahlung:
ba) Abschnitt 9 VV-BMF-PolZul (Übergangsregelung)
bb) Abschnitt 4.4. VV-BMF-PolZul (Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben)
bc) Anderer Grund

Anmerkung:
a) Polizeizulage im Sinne des § 42 Absatz 1 BBesG i.V.m. der Vorbemerkung Nr. 9 zu den Besoldungsordnungen A/B BBesG.
b) Fachliche Geschäftsstelle des Sachgebietes C im Sinne des Abs. 37 ff OrgDV (Dienstposten C 0001, usw.)
c) „Unterstützung Gebietsleitung“ im Sinne des Abs. 22 OrgDV (Dienstposten C 10000, usw.)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe![...]

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in auf meinen Antrag vom 03. Mai 2019, welcher Ihnen per E-Mail zu…
An Hauptzollamt Heilbronn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlung der Polizeizulage im Sachgebiet C [#150388]
Datum
13. Juni 2019 08:42
An
Hauptzollamt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in auf meinen Antrag vom 03. Mai 2019, welcher Ihnen per E-Mail zugegangen ist, nehme ich Bezug. Gemäß § 7 Abs. 5 IFG haben Sie mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Bis heute habe ich keine Nachricht von Ihnen erhalten. Ich bitte mir innerhalb der nächsten 14 Tage die erbetenen Informationen gebührenfrei zu übermitteln. Anbei übersende ich Ihnen nochmals meinen Antrag vom 03. Mai 2019: "[...]Nach Auskunft der Generalzolldirektion (siehe anliegendes Schreiben) können Sie mir nachstehende Angaben übersenden: 1. Fachliche Geschäftsstelle des Sachgebietes C beim Hauptzollamt a) Anzahl der Bediensteten (mD, gD, TB) die in der fachlichen Geschäftsstelle des Sachgebietes C Ihres Hauptzollamtes tätig sind. b) Wie viele von diesen Bediensteten erhalten die sog. „Polizeizulage“? Dieses aufgeschlüsselt nach dem Rechtsgrund der Zulagenzahlung: ba) Abschnitt 9 VV-BMF-PolZul (Übergangsregelung) bb) Abschnitt 4.4. VV-BMF-PolZul (Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben) bc) Anderer Grund 2. „Unterstützung Gebietsleitung“ des Sachgebietes C beim Hauptzollamt a) Anzahl der Bediensteten (mD, TB) die als „Unterstützung Gebietsleitung“ in dem Sachgebiet C Ihres Hauptzollamtes tätig sind. b) Wie viele von diesen Bediensteten erhalten die sog. „Polizeizulage“? Dieses aufgeschlüsselt nach dem Rechtsgrund der Zulagenzahlung: ba) Abschnitt 9 VV-BMF-PolZul (Übergangsregelung) bb) Abschnitt 4.4. VV-BMF-PolZul (Betrauung mit vollzugspolizeilichen Aufgaben) bc) Anderer Grund Anmerkung: a) Polizeizulage im Sinne des § 42 Absatz 1 BBesG i.V.m. der Vorbemerkung Nr. 9 zu den Besoldungsordnungen A/B BBesG. b) Fachliche Geschäftsstelle des Sachgebietes C im Sinne des Abs. 37 ff OrgDV (Dienstposten C 0001, usw.) c) „Unterstützung Gebietsleitung“ im Sinne des Abs. 22 OrgDV (Dienstposten C 10000, usw.) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe![...] Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Hauptzollamt Heilbronn
Ihre Anfrage über Frag den Staat; Gewährung der Polizeizulage Hauptzollamt Heilbronn Beauftragte für die Angelegen…
Von
Hauptzollamt Heilbronn
Betreff
Ihre Anfrage über Frag den Staat; Gewährung der Polizeizulage
Datum
24. Juni 2019 06:44
Status
Warte auf Antwort
Hauptzollamt Heilbronn Beauftragte für die Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund meiner Abwesenheit konnte die Anfrage nicht zeitnah bearbeitet werden. Dies bitte ich zu entschuldigen. Sobald mir die notwendigen Informationen vorliegen, werde ich Sie umgehend unterrichten. Mit freundlichen Grüßen

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Hauptzollamt Heilbronn
Ihre Anfrage vom 03.05.2019 Hauptzollamt Heilbronn Beauftragte für die Angelegenheiten nach dem Informationsfreih…
Von
Hauptzollamt Heilbronn
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.05.2019
Datum
8. Juli 2019 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Heilbronn Beauftragte für die Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihre Anfrage vom 03.05.2019 über die Plattform frag den staat Gewährung der Polizeizulage im Sachgebiet C Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teile ich folgendes mit: Nr. 1 a) Es wurde 1 Dienstposten in der fachlichen Geschäftstelle des Sachgebietes Kontrollen eingerichtet. Diesen teilen sich zwei Mitarbeiter (m/w/d) des mittleren Dienstes in Teilzeittätigkeit. b) Die Mitarbeiter erhalten keine Polizeizulage. ba-bc) entfallen daher. Nr. 2 a) ein entsprechender Dienstposten wurde nicht eingerichtet b-bc) entfallen daher Diese Auskunft ist gebührenfrei gem. § 10 IFG. Mit freundlichen Grüßen