Zählung ein- und mehrspurige Fahrzeuge in der Erich-Schlesinger-Str. Rostock

laut https://www.rostock-heute.de/erich-schlesinger-strasse-ausbau-baustelle/115550 sollen in der Erich-Schlesinger-Straße "Radfahrer-Schutzstreifen" aufgemalt werden.

Auf dem betreffenden Abschnitt der Erich-Schlesinger-Straße wurden in einer
Zählung durchschnittlich 8930 Kfz in einem Zeitraum von 24 Stunden
ermittelt.

Ich bitte um Auskunft, wie viele einspurige und wie viele zweispurige Fahrzeuge innerhalb von 24 Stunden und in der Spitzenstunde gezählt wurden.

Weiterhin bitte ich um Mitteilung, wie viele Kfz in der Spitzenstunde gezählt wurden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • 0 Follower:innen
Gabriele Köpke
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Amt für Mobilität Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
Zählung ein- und mehrspurige Fahrzeuge in der Erich-Schlesinger-Str. Rostock [#214542]
Datum
7. März 2021 21:47
An
Amt für Mobilität Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut https://www.rostock-heute.de/erich-schlesinger-strasse-ausbau-baustelle/115550 sollen in der Erich-Schlesinger-Straße "Radfahrer-Schutzstreifen" aufgemalt werden. Auf dem betreffenden Abschnitt der Erich-Schlesinger-Straße wurden in einer Zählung durchschnittlich 8930 Kfz in einem Zeitraum von 24 Stunden ermittelt. Ich bitte um Auskunft, wie viele einspurige und wie viele zweispurige Fahrzeuge innerhalb von 24 Stunden und in der Spitzenstunde gezählt wurden. Weiterhin bitte ich um Mitteilung, wie viele Kfz in der Spitzenstunde gezählt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gabriele Köpke Anfragenr: 214542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214542/ Postanschrift Gabriele Köpke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Köpke
Gabriele Köpke
Zählung ein- und mehrspurige Fahrzeuge in der Erich-Schlesinger-Str. Rostock [#214542]
An Amt für Mobilität Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Via
Fax
Betreff
Zählung ein- und mehrspurige Fahrzeuge in der Erich-Schlesinger-Str. Rostock [#214542]
Datum
7. März 2021 21:47
An
Amt für Mobilität Rostock
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
42,6 KB
Amt für Mobilität Rostock
Sehr geehrte Frau Köpke, gerne übergeben wir Ihnen unsere aktuellen Zählungen aus dem Gebiet. Kosten entstehen fü…
Von
Amt für Mobilität Rostock
Betreff
Antw: Zählung ein- und mehrspurige Fahrzeuge in der Erich-Schlesinger-Str. Rostock [#214542]
Datum
8. März 2021 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Köpke, gerne übergeben wir Ihnen unsere aktuellen Zählungen aus dem Gebiet. Kosten entstehen für Sie keine. Es wurden in 2017 der Knoten Tweel (K_0855) und in 2018 der Kreisel an der Albert-Einstein-Str. (K_0960) erfasst. Die Grafiken geben in bekannter Weise alle Kfz pro der Früh- und NachmittagsSpitzenstunde wieder. Über die zugehörigen Excel-Tabellen können sie zwischen einspurigen und zweispurigen Fahrzeugen für die gezählten Zeiträume 06:30-08:30 Uhr und 15:00-18:00 Uhr unterscheiden. Die relevanten Daten beginnen jeweils ab der Excel-Zeile 26. Hinweise: Da die Zählungen nicht am gleichen Tag erfolgt sind, sind die Schnittstellen beider Knoten nicht passgenau. Zudem war in 2017 die Albert-Einstein-Str. wegen Bauarbeiten gesperrt. Ihr Amt für Mobilität >>> Gabriele Köpke [#214542] <<Name und E-Mail-Adresse>> 07.03.2021 21:47 >>> Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut https://www.rostock-heute.de/erich-schlesinger-strasse-ausbau-baustelle/115550 sollen in der Erich-Schlesinger-Straße "Radfahrer-Schutzstreifen" aufgemalt werden. Auf dem betreffenden Abschnitt der Erich-Schlesinger-Straße wurden in einer Zählung durchschnittlich 8930 Kfz in einem Zeitraum von 24 Stunden ermittelt. Ich bitte um Auskunft, wie viele einspurige und wie viele zweispurige Fahrzeuge innerhalb von 24 Stunden und in der Spitzenstunde gezählt wurden. Weiterhin bitte ich um Mitteilung, wie viele Kfz in der Spitzenstunde gezählt wurden. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Köpke
Sehr geehrte [geschwärzt] und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider konnte ich dort nur unter der …
An Amt für Mobilität Rostock Details
Von
Gabriele Köpke
Betreff
AW: Antw: Zählung ein- und mehrspurige Fahrzeuge in der Erich-Schlesinger-Str. Rostock [#214542]
Datum
8. März 2021 21:13
An
Amt für Mobilität Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt] und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider konnte ich dort nur unter der Rubrik Räder keine Unterteilung in ein- und zweispurige Fahrzeuge entdecken. Die Anzahl der zweispurigen ist aber für die Breite von "Radschutzstreifen" lt. ERA 2010, 2.2. Entwurfsparameter- 2.2.1 Verkehrsräume des Radverkehrs notwendig. Schließlich wollen Sie doch, dass gerade Kinder in Anhängern bzw. Lastenrad lebend ans Ziel kommen. Auch nimmt der Warentransport per Lastenrad erheblich zu. Und wenn Sie schon den einen Fahrstreifen in zwei unterteilen, so sollten auch zweispurige Räder (Fahrzeuge) darauf passen. Außerdem hoffe ich, dass die Schutzstreifen in gebotenem Abstand zur Bordsteinkante aufgemalt werden und Kraftfahrzeugführer trotz des Aussehens von "Fahrrad-Fahrstreifen" den gebotenen Überholabstand einhalten. Sonst schaffen Sie mit dem Aufmalen eine zusätzliche Gefahrenstelle. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 214542 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Amt für Mobilität Rostock
Sehr geehrte Frau Köpke, die Daten, die Sie erhielten beinhalten nur den Datensatz "Rad". Eine Differen…
Von
Amt für Mobilität Rostock
Betreff
Wtrlt: AW: Antw: Zählung ein- und mehrspurige Fahrzeuge in der Erich-Schlesinger-Str. Rostock [#214542]
Datum
12. März 2021 08:13
Status
Sehr geehrte Frau Köpke, die Daten, die Sie erhielten beinhalten nur den Datensatz "Rad". Eine Differenzierung nach Rad, Rad mit Anhänger oder Lastenrad bei den Verkehrszählungen ist nicht üblich und daher nicht Bestandteil unserer Daten. Für die Breite des Schutzstreifens ist diese Information auch irrelevant. Der Schutzstreifen wird mit dem Regelmaß von 1,50 m geplant gemäß ERA (Stand der Technik in Deutschland). Der Verkehrsraum für Räder aller Art ist damit ausreichend breit. Ihr Amt für Mobilität. >>> Gabriele Köpke [#214542] <<Name und E-Mail-Adresse>> 08.03.2021 21:13 >>> Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider konnte ich dort nur unter der Rubrik Räder keine Unterteilung in ein- und zweispurige Fahrzeuge entdecken. Die Anzahl der zweispurigen ist aber für die Breite von "Radschutzstreifen" lt. ERA 2010, 2.2. Entwurfsparameter- 2.2.1 Verkehrsräume des Radverkehrs notwendig. Schließlich wollen Sie doch, dass gerade Kinder in Anhängern bzw. Lastenrad lebend ans Ziel kommen. Auch nimmt der Warentransport per Lastenrad erheblich zu. Und wenn Sie schon den einen Fahrstreifen in zwei unterteilen, so sollten auch zweispurige Räder (Fahrzeuge) darauf passen. Außerdem hoffe ich, dass die Schutzstreifen in gebotenem Abstand zur Bordsteinkante aufgemalt werden und Kraftfahrzeugführer trotz des Aussehens von "Fahrrad-Fahrstreifen" den gebotenen Überholabstand einhalten. Sonst schaffen Sie mit dem Aufmalen eine zusätzliche Gefahrenstelle. Mit freundlichen Grüßen