Zahlung von Steuern des Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen

zu welchen Steuern wird der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen veranlagt, welche Gewinne erwirtschaftet der Betrieb.
Nach dem Beschluss des VGH Kassel vom 01.12.2022 10 E 1898/22 https://openjur.de/u/2461867.html stellt die interne Datenverarbeitung kein hoheitliches Handeln dar. Damit dürfte der Landesbetrieb steuerpflichtig sein.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: zu…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlung von Steuern des Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen [#268274]
Datum
21. Januar 2023 13:52
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zu welchen Steuern wird der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen veranlagt, welche Gewinne erwirtschaftet der Betrieb. Nach dem Beschluss des VGH Kassel vom 01.12.2022 10 E 1898/22 https://openjur.de/u/2461867.html stellt die interne Datenverarbeitung kein hoheitliches Handeln dar. Damit dürfte der Landesbetrieb steuerpflichtig sein.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268274/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 21. Januar 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben über die Plattfo…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 21. Januar 2023
Datum
25. Januar 2023 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
5,0 KB
picturedeviceindependentbitmap2.jpg
10,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben über die Plattform Fragdenstaat.de Informationen zum Landesbetrieb IT.NRW erbeten. Ihre Fragen beantworten sich aus meiner Sicht vollständig aus dem vom Landtag NRW als Drucksache veröffentlichten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021, den Sie über den folgenden Link abrufen können: MMV18-482.pdf (nrw.de)<https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-482.pdf> Für diesen Landesbetrieb ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung federführend zuständig. Ich darf Sie daher bitten, sich zu ergänzenden Fragen unmittelbar an dieses Ressort zu wenden. Aus meiner Sicht ist Ihre Anfrage damit gleichwohl vollständig beantwortet. Ich wäre Ihnen daher für eine kurze Bestätigung dankbar, anderenfalls bitte ich um Übermittlung einer zustellfähigen Adresse für einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 21. Januar 2023 [#268274] Guten Tag, Ich danke für Ihre sehr schnelle Antwort.…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 21. Januar 2023 [#268274]
Datum
25. Januar 2023 19:48
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich danke für Ihre sehr schnelle Antwort. Die IFG Anfrage hat sich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268274/