Zahlungen an Agora Energiewende

Aufstellung sämtlicher Zahlungen (Zuschüsse, Projektfördermittel, Entgelte für Dienstleistungen usw.), die das BMWK seit dem 1.1.2022 an die „Agora Energiewende“ bezahlt hat.

Bitte teilen Sie zusätzlich mit, ob aus diesen Mitteln auch Personalkosten von Frau Verena Graichen bezahlt worden sind (ja oder nein, es muss keine genaue Zahl angegeben werden).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung sämtlicher Zahlungen (Zus…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlungen an Agora Energiewende [#278405]
Datum
9. Mai 2023 09:18
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung sämtlicher Zahlungen (Zuschüsse, Projektfördermittel, Entgelte für Dienstleistungen usw.), die das BMWK seit dem 1.1.2022 an die „Agora Energiewende“ bezahlt hat. Bitte teilen Sie zusätzlich mit, ob aus diesen Mitteln auch Personalkosten von Frau Verena Graichen bezahlt worden sind (ja oder nein, es muss keine genaue Zahl angegeben werden).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278405/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie stellten unter Berufung auf das Info…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
T81939552010 / Zahlungen an Agora Energiewende [#278405]
Datum
22. Mai 2023 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie stellten unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) folgende Fragen an das BMWK: * Aufstellung sämtlicher Zahlungen (Zuschüsse, Projektfördermittel, Entgelte für Dienstleistungen usw.), die das BMWK seit dem 1.1.2022 an die "Agora Energiewende" bezahlt hat. * Bitte teilen Sie zusätzlich mit, ob aus diesen Mitteln auch Personalkosten von Frau Verena Graichen bezahlt worden sind (ja oder nein, es muss keine genaue Zahl angegeben werden). Da es sich hierbei nicht um amtliche Informationen im Sinne des IFG, UIG und/oder VIG handelt, wäre Ihr Antrag abzulehnen. Gerne beantworten wir Ihr Anliegen jedoch als einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer kostenfreien Bürgeranfrage wie folgt: Zu den bereits auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichten Informationen zu Zuwendungen an die Agora Energiewende unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Meldung/2023/20230509-veroffentlichung-der-zuwendungen-des-bmwk.html sind seit dem 1.1.2022 Zuwendungen in Höhe von 1.883.806,29 EUR (Stand 15.05.2023) gezahlt worden. Diese verteilen sich dabei wie folgt auf die angegebenen Vorhaben: Vorhaben Auszahlungen seit 1.1.2022 (Stand: 15.05.2023) Verbundprojekt: Wege zur elektromobilen und nachhaltigen Unternehmensmobilität; WegeEMob 92.794,18 EUR Unabhängige Expertise für die Energiewende 2021-2023 968.453,66 EUR Trans4ReaL: Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien; Teilvorhaben: Umfeld, Wissenstransfer, Handlungsoptionen 205.552,04 EUR Trainingsprogramm Energiewende für globalen Klimaschutz 617.006,41 EUR Sämtliche Vorhaben unterliegen hierbei einer jährlichen Zwischennachweisprüfung. Nach Beendigung der Vorhaben findet sodann eine sog. Verwendungsnachweisprüfung statt. Nach Erkenntnissen des BMWK besteht kein Zusammenhang zwischen Zuwendungen an die Agora Energiewende und Verena Graichen. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus o.g. Gründen abzulehnen ist. Mit freundlichen Grüßen