Zahlungen an den BUND (oder deren Landesorganisationen) in den Jahren 2018-2021

Welche finanziellen Förderungen, Unterstützungen, Zuwendungen oder Beauftragungen die finanziell vergütet wurden, hat die Bundesorganisation des BUND oder eine Landesorganisation des BUND in den Jahren 2018 bis 2021 durch das Ministerium erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche finanziellen Förderungen, Unte…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlungen an den BUND (oder deren Landesorganisationen) in den Jahren 2018-2021 [#279365]
Datum
20. Mai 2023 15:54
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche finanziellen Förderungen, Unterstützungen, Zuwendungen oder Beauftragungen die finanziell vergütet wurden, hat die Bundesorganisation des BUND oder eine Landesorganisation des BUND in den Jahren 2018 bis 2021 durch das Ministerium erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279365/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an den BUND (oder deren Landesorganisationen) in den Jah…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zahlungen an den BUND (oder deren Landesorganisationen) in den Jahren 2018-2021 [#279365]
Datum
27. Juni 2023 08:43
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an den BUND (oder deren Landesorganisationen) in den Jahren 2018-2021“ vom 20.05.2023 (#279365) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. Mai 2023. Sie fragen unte…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Zahlungen an den BUND (oder deren Landesorganisationen) in den Jahren 2018-2021 [#279365]
Datum
7. Juli 2023 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. Mai 2023. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinn des § 2 Nummer 1 IFG begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Die von Ihnen gewünschten Informationen zu Ihrer Frage welche finanziellen Förderungen, Unterstützungen, Zuwendungen oder Beauftragungen die finanziell vergütet wurden, hat die Bundesorganisation des BUND oder eine Landesorganisation des BUND in den Jahren 2018 bis 2021 durch das Ministerium erhalten wurde bereits am 9. Mai 2023 auf der Homepage des BMWK veröffentlicht. Sie finden die Informationen unter folgendem Link: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Meldung/2023/20230509-veroffentlichung-der-zuwendungen-des-bmwk.html Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und gegebenenfalls aus oben genannten Gründen abzulehnen wäre. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen