Zahlungen an Russland auch nach Reduktion bzw. Ausfall der Gaslieferungen über Nordstream 1

Nach der Reduktion der Gaslieferungen durch die Russische Föderation auf zuletzt 20% der Kapazität (wie aus den Medien zu entnehmen) und der nach dem angeblichen Ausfall einer Verdichter-Turbine, welche aufgrund von Sanktionen angeblich nicht gewartet werden kann, und der daraufhin auf 0% reduzierten Gaslieferung seitens Russlands über Nordsteam 1, wurden hierdurch auch die Bezahlung um den entsprechenden Betrag reduziert?
Konkret: Nachdem die Liefermenge seitens Russlands auf 20% reduziert wurde, hat die BRD auch nur 20% der vereinbarten Kosten beglichen, und nach der Reduktion auf 0% hat die BRD dann die Zahlung auch auf 0% reduziert?
Falls nein, bitte ich um ausführliche Erklärung warum die BRD für etwas bezahlt, was nicht geliefert wird.

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  • Datum
    11. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
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Alexander Steins
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Details
Von
Alexander Steins
Betreff
Zahlungen an Russland auch nach Reduktion bzw. Ausfall der Gaslieferungen über Nordstream 1 [#258827]
Datum
11. September 2022 17:44
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach der Reduktion der Gaslieferungen durch die Russische Föderation auf zuletzt 20% der Kapazität (wie aus den Medien zu entnehmen) und der nach dem angeblichen Ausfall einer Verdichter-Turbine, welche aufgrund von Sanktionen angeblich nicht gewartet werden kann, und der daraufhin auf 0% reduzierten Gaslieferung seitens Russlands über Nordsteam 1, wurden hierdurch auch die Bezahlung um den entsprechenden Betrag reduziert? Konkret: Nachdem die Liefermenge seitens Russlands auf 20% reduziert wurde, hat die BRD auch nur 20% der vereinbarten Kosten beglichen, und nach der Reduktion auf 0% hat die BRD dann die Zahlung auch auf 0% reduziert? Falls nein, bitte ich um ausführliche Erklärung warum die BRD für etwas bezahlt, was nicht geliefert wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Steins Anfragenr: 258827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258827/ Postanschrift Alexander Steins << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Steins

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Sehr geehrter Herr Steins, beigefügt erhalten Sie die Antwort auf Ihre nachstehende Anfrage. Mit freundlichen Gr…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Betreff
Zahlungen an Russland auch nach Reduktion bzw. Ausfall der Gaslieferungen über Nordstream 1 [#258827]
Datum
20. September 2022 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Steins, beigefügt erhalten Sie die Antwort auf Ihre nachstehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen